Richten Wolfsrudel oder Luchsbestände zu grossen Schaden an, soll neu ein Abschuss möglich sein, um die Population zu regulieren. Bis anhin konnten nur Einzeltiere geschossen werden, wenn diese innert einer bestimmten Zeit zu viele Tiere gerissen hatten.
Die Regulation von Rudeln soll dann erlaubt sein, wenn der Bestand durch regelmässige Fortpflanzung gesichert ist und ein Monitoring dafür besteht. Zudem müssen im betroffenen Gebiet gewisse Herdenschutzmassnahmen umgesetzt sein. So sieht es das überarbeitete Wolfs- und Luchskonzept vor, welches das Bundesamt für Umwelt (BAFU) am Dienstag in die Konsultation gegeben hat.
Gemäss dem neuen Konzept dürfte künftig ein Wolfsrudel verkleinert werden, wenn es in vier Monaten mehr als 15 Nutztiere reisst oder wenn die Schalenwildbestände (zum Beispiel Hirsche) in ihrem Streifgebiet «markant» abnehmen.
Bei Luchsbeständen wäre ein Eingriff dann erlaubt, wenn sie in vier Monaten mehr als 35 Nutztiere oder in zwei Monaten mehr als 25 Nutztiere reissen oder wenn die Bestände an Rehen und Gämsen «markant» abnehmen. (whr/sda)