Die Bundesanwaltschaft (BA) hat ein Strafverfahren gegen die Schweizer Privatbank BSI eröffnet. Dies im Zusammenhang mit dem Finanzskandal um den malaysischen Staatsfonds 1MDB.
Das Strafverfahren gegen die BSI sei am 23. Mai aufgrund von Erkenntnissen aus dem Strafverfahren der BA im Zusammenhang mit 1MDB sowie aufgrund des Entscheids der Finanzmarktaufsicht (FINMA) eröffnet worden, heisst es in einer Mitteilung der BA vom Dienstag.
Die BA habe den Verdacht, dass die Straftaten der Geldwäscherei, sowie der Bestechung fremder Amtsträger, welche momentan im Rahmen des Strafverfahrens der BA im Zusammenhang mit 1MDB untersucht werden, durch eine adäquate Organisation der BSI hätten verhindert werden können.
Das Schweizer Recht erlaube die strafrechtliche Verfolgung eines Unternehmens, wenn dem Unternehmen vorzuwerfen sei, dass es nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen getroffen habe, um Straftaten zu verhindern. Darunter fielen unter anderem Straftaten in Bezug auf Geldwäscherei oder Korruption und Straftaten von Dritten, heisst es. (sda)