Die Bezeichnung «Faschistin» für die Vorsitzende der rechtsextremen französischen Partei Front National, Marine Le Pen, stellt keine Beleidigung dar. Ein Strafgericht in Paris sprach den Vorsitzenden der Linkspartei, Jean-Luc Mélenchon, von entsprechenden Vorwürfen frei. Nach Ansicht des Gerichts kann der Begriff «Faschistin» zwar eine beleidigende Bedeutung haben. Dies sei aber in einer Debatte zwischen politischen Gegnern nicht der Fall.
Mélenchon hatte während des Präsidentschaftswahlkampfes 2012 in einer Fernsehsendung gesagt: «Warum glauben Sie, dass das französische Volk das einzige Volk sein soll, das eine Faschistin an der Spitze haben will?» Le Pen hatte darin eine Beleidigung gesehen. (whr/sda)