Das Kopftuchverbot an der Schule in St. Margrethen sei zulässig: Zu diesem Schluss kommt das Erziehungsdepartement des Kantons St. Gallen, wie es am Donnerstag meldete. Der Kanton wies den Rekurs von den Eltern eines Mädchens ab, die sich gegen ein Kopftuchverbot wehrten.
Die bosnischen Eltern wehrten sich dagegen, dass ihr Kind nicht mit einem Kopftuch in den Unterricht kommen durfte und schickten ihr Kind für einige Wochen nicht mehr zur Schule. Das Mädchen erarbeitete den Schulstoff zu Hause allein. Gegen eine Verfügung des Schulrates, die das Tragen eines Kopftuches und anderer Kopfbedeckungen generell untersagt, legten die muslimischen Eltern beim Erziehungsdepartement des Kantons St. Gallen Rekurs ein. Dieser Rekurs wurde nun vom Kanton abgewiesen mit der Begründung, mit der Schulordung könnten auch Grundrechte eingeschränkt werden. (rar/sda)