Stillen am Arbeitsplatz gilt künftig als bezahlte Arbeitszeit: Arbeitgeber müssen Frauen ab dem 1. Juni für die Zeit entlöhnen, welche sie für das Stillen benötigen. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine revidierte Verordnung zum Arbeitsgesetz verabschiedet und auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt.
In der Verordnung ist geregelt, wie viel Stillzeit im ersten Lebensjahr des Kindes als bezahlte Arbeitszeit angerechnet werden muss. Bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu 4 Stunden sind es mindestens 30 Minuten, bei mehr als 4 Stunden mindestens 60 Minuten und bei mehr als 7 Stunden mindestens 90 Minuten.
Bisher wurde für die Anrechenbarkeit der Stillzeit als Arbeitszeit zwischen Stillen im Betrieb und ausserhalb des Betriebs unterschieden. Diese Unterscheidung wird nun aufgehoben, wie das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) schreibt. (jas/sda)