Keine Strafuntersuchung nach Neonazi-Konzert in Unterwasser

Keine Strafuntersuchung nach Neonazi-Konzert in Unterwasser

16.12.2016, 10:36

Nach dem Neonazi-Konzert vom 15. Oktober in Unterwasser SG mit 5000 Besuchern führt die St. Galler Staatsanwaltschaft keine Strafuntersuchung durch. Es fänden sich «keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten der unbekannten Täterschaft».

Dies teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit. In der Strafanzeige der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA), den eingereichten Akten und den Wahrnehmungsberichten der Kantonspolizei gebe es keine Hinweise auf ein strafbares Verhalten.

«Auch aus dem in den Medien kursierenden Bildmaterial ergibt sich kein hinreichender Tatverdacht, dass die Rassismus-Strafnorm verletzt wurde», heisst es im Communiqué. Der Entscheid der Staatsanwaltschaft, keine Strafuntersuchung zu eröffnen, ist noch nicht rechtskräftig.

Der teilweise auf Bildern zu sehende Hitlergruss und die zu hörenden «Sieg-Heil»-Rufe fielen nicht unter die Rassismus-Strafnorm, schreibt die Staatsanwaltschaft. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung gelte die Verwendung des Hitlergrusses unter Gesinnungsgenossen nicht als Verbreitung von Rassismus.

Der Neonazi-Anlass im Toggenburg mit 5000 Besuchern, von denen viele mit Bussen aus Deutschland anreisten, überraschte Behörden und Polizei total. Die Polizei hatte den Veranstaltungsort erst kurzfristig erfahren. Der Anlass verlief ruhig. (sda)

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