Als Grund für die Entlassung nennt das Familiengericht Baden in einer Mitteilung die erzielten Therapiefortschritte. Kris V. werde «nur noch geringes Gefährdungsrisiko gegenüber Dritten» attestiert.
Den Entscheid verbindet das Gericht mit Auflagen: Kris V. muss sich weiter psychotherapeutisch behandeln lassen. Auch ein Beistand betreue ihn weiterhin eng.
Der Aargauer Kris V. hatte 2009 als Minderjähriger in Sessa TI die 17-jährige Vietnamesin Boi mit einem Holzscheit erschlagen. Das Jugendgericht Baden verurteilte ihn 2013 wegen Mordes zu 4 Jahren Gefängnis und einer geschlossenen Unterbringung verurteilt, der Höchststrafe im Jugendrecht.
2016 war Kris V. aus der Psychiatrischen Klinik Königsfelden in Windisch ausgebrochen. Knapp eine Woche später spürten deutsche Polizisten ihn in der Nähe von Stuttgart in der Kleinstadt Asperg auf. Er liess sich widerstandslos festnehmen.
Nachdem Kris V. die Jugendstrafe verbüsst hatte, wurde eine fürsorgerische Unterbringung angeordnet. (aargauerzeitung.ch)