Nach jahrelangem Streit sind sich die EU-Länder einig über verschärfte Regeln gegen Lohn- und Sozialdumping. Die Sozialminister schmiedeten am Montagabend in Luxemburg einen Kompromiss zur Reform der sogenannten Entsenderichtlinie.
Dies teilte EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen über den Kurznachrichtendienst Twitter mit. Entsandte EU-Ausländer müssen demnach künftig grundsätzlich nach denselben Regeln entlohnt werden wie Einheimische.
Die Entsenderichtlinie von 1996 regelt den Einsatz von Beschäftigten über Grenzen hinweg in anderen EU-Ländern. Schon jetzt sind Mindeststandards für diese Beschäftigten vorgeschrieben, etwa die Bezahlung des geltenden Mindestlohns.
Gewerkschafter beklagen jedoch Schlupflöcher und Missbrauch. Ausländische Arbeitnehmer würden ausgebeutet und örtliche Sozialstandards damit ausgehöhlt. Nach Angaben der EU-Kommission verdienen sie derzeit oft nur halb so viel wie einheimische Beschäftigte. Die Reform soll dies ändern.
Schweiz wartet ab
Die Schweiz muss eine Verschärfung der Entsenderichtlinie «nicht automatisch übernehmen», wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda schrieb. Dies obwohl im Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU auf diese Richtlinie verwiesen wird.
Dazu, ob die beschlossene Verschärfung im Sinne der Schweiz ist, wollte sich das SECO nicht äussern: «Noch hat die EU ja nichts definitives beschlossen.»
«Allfällige Auswirkungen einer Revision der EU-Entsenderichtlinie auf die Schweiz sind zu prüfen, sobald sich der diesbezügliche Inhalt einmal konkretisiert hat», heisst es weiter. Denn EU-Staaten und EU-Parlament müssen sich noch definitiv einigen.
Ob eine solche Verschärfung im Sinne der Schweiz ist, wird sich zeigen. Zwar hatte sie 2004 im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit flankierende Massnahmen eingeführt, um Lohn- und Sozialdumping zu verhindern. Anfang 2016 wehrten sich jedoch Arbeitgeber- und Gewerbekreise gegen eine Verschärfung der Massnahmen. (sda/dpa)