Die Untersuchung gegen den ehemaligen Luzerner Polizeichef Beat Hensler wegen möglicher Amtsgeheimnisverletzung ist eingestellt worden. Laut Staatsanwaltschaft machte er sich nicht strafbar, als er ein Video eines prügelnden Polizisten aus einer Strafuntersuchung intern vorführte.
Im Video ist ein Elitepolizist der Luzerner Polizei zu sehen, wie er bei einer Verhaftung im Juni 2013 einen am Boden liegenden Einbrecher mehrfach mit Fusstritten gegen den Kopf traktiert. Der damalige Polizeikommandant Beat Hensler zeigte das Überwachungsvideo drei Wochen später intern Mitgliedern der Sondereinheit Luchs.
Hensler tat dies ohne die Einwilligung der Staatsanwaltschaft. Das Video war Teil einer Strafuntersuchung gegen den prügelnden Polizisten. Eine ausserkantonale Staatsanwältin aus Uri sei zum Schluss gekommen, dass kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliege, wie die Luzerner Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte.
Für eine Bestrafung fehle es am erforderlichen Vorsatz, heisst es in der Mitteilung. Hensler sei sich nicht bewusst gewesen, dass er durch die Vorführung eine Amtsgeheimnisverletzung begehen könnte. Im Vordergrund sei für ihn bei der Vorführung primär der Schulungs- und Präventionszweck gestanden.
Der damalige Polizeikommandant Beat Hensler kommentierte das Video, das im August von der SRF-Sendung "Rundschau" publik gemacht worden war, als Einzelfall, der sich nicht wiederholen dürfe. (aeg/sda)