Moretti-Handys und Interessenskonflikte – Akten verschärfen Kritik an Walliser Justiz
Im Nachgang der Tragödie von Crans-Montana wird die Kritik an der zuständigen Staatsanwaltschaft um Chefin Béatrice Pilloud lauter. Erstmals zugänglich gemachte Untersuchungsakten zeigen eine Reihe von Versäumnissen, Inkonsequenzen und Fahrlässigkeiten der Behörden bei den Ermittlungen auf, wie die NZZ am Sonntag, die die Akten einsehen konnte, berichtet.
Einige fragwürdige Vorgehensweisen waren bereits bekannt und werden durch die Akten bestätigt, dazu gibt es auch neue Sachverhalte, die nicht astrein scheinen. Eine Übersicht zu den Kritikpunkten an den Walliser Behörden:
Umgang mit Handys der Morettis
Nicht nur die späte Anordnung der Untersuchungshaft gegen Bar-Besitzer Jacques Moretti (und die Erlassung von Ersatzmassnahmen gegen seine Frau Jessica), sorgte für Stirnrunzeln. Wie aus den Ermittlungsakten hervorgeht, gingen die Behörden auch wenig konsequent beim Sicherstellen der für gewöhnlich wichtigen Beweismittel in Strafprozessen, den Handys, vor. So durften die Morettis ihre Mobiltelefone nach der ersten Befragung am 1. Januar wieder nach Hause nehmen. Die Inhalte darauf wurden nicht kopiert. Erst acht Tage später, am 9. Januar, liess die Staatsanwaltschaft die Handys beschlagnahmen. Theoretisch wäre es für die Morettis also möglich gewesen, in der Zwischenzeit belastende Informationen zu löschen.
Opferanwälte kritisieren Samthandschuhe für Gemeinde und Kanton
Die Ermittlungen zur Verantwortlichkeit für die Tragödie an Neujahr laufen. Sie scheinen sich aber in erster Linie auf das Ehepaar Moretti zu konzentrieren – die Gemeinde Crans-Montana und die Verantwortlichen beim Kanton sind hingegen weniger im Fokus. Das zumindest kritisieren mehrere Opferanwältinnen und -anwälte vehement, wie die Akten zeigen. In diesen finden sich Briefe der Rechtsvertreter an die Staatanwaltschaft, in denen diese «fast schon verzweifelt» darauf hinweisen, dass aktuell Beweise vernichtet oder Absprachen unter den Behördenvertretern getroffen werden können. Die Forderung, dass die Computer der Gemeinde durchsucht werden, stösst bei der Staatsanwaltschaft aber bisher auf taube Ohren. Auch Interessenskonflikten werde kaum Rechnung getragen – die Behörden würden als neutral behandelt, und nicht wie ein Akteur, der sich auch auf der Anklagebank wiederfinden könnte.
Nachlässigkeiten im Umgang mit Behörden
Zu diesem Umgang passend, nennt die Zeitung mehrere Beispiele aus den Akten:
- Der heutige Sicherheitschef der Gemeinde Crans-Montana durfte am 3. Januar persönlich Dokumente zur Bar Le Constellation der Staatsanwaltschaft übergeben. Dabei ist auch seine Rolle und seine Verantwortlichkeit für den mutmasslich mangelhaften Brandschutz in der Bar und damit die Tragödie Teil der Untersuchung.
- Am 5. Januar meldete sich der Gemeindepräsident von Crans-Montana, Nicolas Féraud, bei der Walliser Kantonspolizei. Er müsse ein wichtiges Dossier zur Bar Le Constellation übergeben. Man habe dieses erst später aufgefunden, es sei privat bei einem ehemaligen Brandschutzbeauftragten verwahrt worden. Zuvor hatte Féraud bereits öffentlich erklärt, dass schon alle Akten übergeben worden waren. Die Aussage scheint nicht überprüft worden zu sein.
- Trotz offizieller Aufforderung gab das Walliser Departement für Sicherheit den Einsatzbericht zum Brand während sieben Tagen nicht heraus. Die Staatsanwaltschaft hatte viel Geduld – nach einer Woche schickte sie einen laut der Zeitung «höflichen Reminder» per Mail an die Departementsleitung. Stattdessen hätten längst auch andere Massnahmen angeordnet werden können, beispielsweise eine Durchsuchung.
- Es wird in den Akten eingeräumt, dass die Autopsien der Opfer schlicht vergessen wurden. Der Umgang mit den Obduktionen hatte in den letzten Tagen für viel Wirbel gesorgt, unter anderem wurde die Leiche eines Todesopfers unmittelbar vor seiner Beerdigung durch die Familie doch noch abgeholt.
Auf Durchsuchungsbefehl für Moretti-Wohnung fehlt Unterschrift
Der Durchsuchungsbefehl für die Wohnung der Barinhaber wurde laut den Akten am 1. Januar ausgestellt. Doch auf diesem ist weder die Unterschrift der Morettis, die den Empfang des Befehls bestätigen würde, noch ein Protokoll der Durchsuchung zu finden. Dieses wäre zwingend. Laut «NZZ am Sonntag» scheint es bei reiner Aktenansicht so, als wäre die Durchsuchung nie durchgeführt worden. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Anwälte der Morettis reagierten auf eine entsprechende Anfrage der Zeitung.
Das Vorgehen der Walliser Justiz sorgte in den vergangenen Tagen bereits vermehrt für Kritik und Rufe nach einer Intervention des Bundes. Der Staatsanwaltschaft um Béatrice Pilloud wird unter anderem vorgeworfen, überfordert zu sein. Pilloud kündigte nach ihrer letzten öffentlichen Stellungnahme an, vorerst nicht mehr auf Medienanfragen einzugehen. (con)
- Jetzt ist klar, wie die Morettis das «Constellation» finanziert haben
- Zeugenaufruf zur Brandkatastrophe: Opferanwalt spannt Private für Ermittlungen ein
- Politik prüft schweizweites Feuerwerksverbot im Innern
- Bericht: Jacques Moretti könnte gegen eine Kaution von 200'000 Franken freikommen
- Nach Brand in Crans-Montana: Lauterbrunnen stellt Mängel in Gastrobetrieben fest
- Kellnerin soll Helm und Kerzen auf Befehl von Jessica Moretti getragen haben
- Berichte: Opfer von Crans-Montana wurden offenbar nicht obduziert
- «Das Wallis ist das schlechte Gewissen der Schweiz»
