Hauptangeklagter soll Munition einem Schützenverein zur Verfügung gestellt haben

Hauptangeklagter soll Munition einem Schützenverein zur Verfügung gestellt haben

19.12.2016, 08:40

Fünf Armee-Kader müssen sich ab Montag vor dem Militärgericht in Yverdon-les-Bains VD verantworten. Sie sollen über Jahre Ausrüstungsgegenstände und Infrastruktur der Armee für nichtdienstliche Zwecke verwendet und sich damit bereichert haben.

Bei den fünf Angeklagten handelt es sich laut Militärjustiz um Kaderangehörige des «Lehrverbandes Infanterie». Konkret wird ihnen Veruntreuung, Missbrauch von Material sowie Nichtbefolgung von Dienstvorschriften vorgeworfen. In einem Fall lautet die Anklage zudem «gewerbsmässiger Betrug».

Der Hauptangeklagte soll Infrastruktur und Munition der Armee einem Schützenverein zur Verfügung gestellt haben. Von Januar 2008 bis Oktober 2013 benutzte der Hauptangeklagte die Schiessstände in Lussy FR und im Waadtländer Hongrin-Tal sowie eine Flak-Halle in Payerne FR, um regelmässig «kostspielige Kurse» anzubieten.

Für die Benutzung der Räumlichkeiten bezahlte er laut Anklageschrift keine Miete und schadete den finanziellen Interessen des Bundes um zusätzliche 300'000 Franken.

Insgesamt bereicherte sich der Hauptangeklagte um mehr als 800'000 Franken. In den Jahren 2011 und 2012 zahlte er mit dem Geld seiner Ehefrau monatlich 1000 Franken. Auch andere Personen profitierten finanziell. Die Einnahmen erlaubten ihm aber auch, für 99'000 Franken Waffen zu kaufen und laut Anklageschrift ein «veritables Waffenlager» anzulegen.

Die Hauptverhandlung vor dem Militärgericht 2 in Yverdon-les-Bains dauert die ganze Woche. Sie ist öffentlich und findet in französischer Sprache statt. Die Urteilsverkündung wird für anfangs 2017 erwartet.

Negativschlagzeilen

Die Schweizer Armee hatte erst am vergangenen Freitag für Negativschlagzeilen gesorgt, als bekannt wurde, dass das Verteidigungsdepartement bei der Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige gegen den Oberfeldarzt der Schweizer Armee eingereicht hat.

Auslöser ist ein Verdacht auf «strafbare Handlungen gegen das Vermögen sowie strafbare Handlungen gegen die Amts- und Berufspflichten». Der betroffene Divisionär Andreas Stettbacher wurde freigestellt. Es gilt die Unschuldsvermutung. (sda)

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