Blattmann legt Verfahren wegen Dienstgeheimnisverletzung ad acta

Blattmann legt Verfahren wegen Dienstgeheimnisverletzung ad acta

29.12.2016, 11:1229.12.2016, 11:12

Das Verfahren wegen möglicher Dienstgeheimnisverletzungen durch die Luftwaffenspitze ist ad acta gelegt worden. Die Militärjustiz kam zum Schluss, dass weder dem Luftwaffenchef noch einer anderen Person ein strafbares Verhalten vorgeworfen werden könne.

Armeechef André Blattmann habe am Donnerstag entschieden, dass er dem militärischen Untersuchungsrichter folge und dem Verfahren keine weitere Folge gebe, teilte Tobias Kühne, Sprecher der Militärjustiz, mit. Das Verfahren sei damit endgültig abgeschlossen.

Das Verfahren, eine vorläufige Beweisaufnahme, war von Blattmann im November angeordnet worden. Kühne bestätigte am Donnerstag auf Anfrage einen Bericht der Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Der Bund». Dabei sei es nicht um die Ermittlung gegen eine bestimmte Person, sondern um die Abklärung eines Sachverhaltes gegangen, sagte Kühne.

Hintergrund ist das auf Eis gelegte Luftabwehrprojekt BODLUV, zu dem Blattmann bereits am 15. April 2016 eine vorläufige Beweisaufnahme angeordnet hatte. Die wegen Indiskretionen geführten Ermittlungen wurden mangels Aussicht auf Erfolg eingestellt.

Äusserung bei Einvernahme

Eine Auskunftsperson habe bei einer Einvernahme im Juni im Rahmen jenes ersten Verfahrens erklärt, dass Luftwaffenchef Aldo Schellenberg ihm gegenüber «Aussagen mit möglicherweise dienstlichem Charakter» gemacht habe. Blattmann habe deswegen am 16. November den Untersuchungsbefehl für eine vorläufige Beweisaufnahme erteilt, teilte Kühne mit.

Der militärische Untersuchungsrichter sei nun zum Schluss gekommen, dass beim untersuchten Sachverhalt keiner Person, insbesondere auch nicht Schellenberg, ein strafbares Verhalten vorgeworfen werden könne, erklärte Kühne. Er habe dem Armeechef deswegen am Mittwoch beantragt, die vorläufige Beweisaufnahme nicht weiterzuverfolgen.

Blattmann, der Ende Jahr in den Ruhestand tritt, fällte innerhalb von 24 Stunden seinen Entscheid. Er habe am Donnerstagmorgen entschieden, dem Antrag des Untersuchungsrichters zu folgen und dem Verfahren keine weitere Folge zu geben, teilte Kühne mit. (sda)

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