Energiewende: Ständerat nimmt Beratungen zur Energiestrategie auf

Energiewende: Ständerat nimmt Beratungen zur Energiestrategie auf

21.09.2015, 07:08

Die letzte Sessionswoche steht im Zeichen der Energiepolitik: An drei Tagen berät der Ständerat über die Förderung erneuerbarer Energien, die Senkung des Energieverbrauchs und Regeln für alte Atomkraftwerke.

Dass in der Schweiz keine neuen Atomkraftwerke gebaut werden sollen, hatte das Parlament kurz vor den letzten Wahlen beschlossen, nach der Atomkatastrophe von Fukushima. Vier Jahre später geht es nun um Massnahmen für die Energiewende.

Der Nationalrat hat dem ersten Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 bereits zugestimmt und ist dabei mehrheitlich auf Bundesratskurs geblieben. Nun ist der Ständerat am Zug. Als erstes wird er am Montag über einen Antrag aus den Reihen der SVP entscheiden, gar nicht erst auf die Vorlage einzutreten.

Die Gegner der Energiestrategie fordern einen «Marschhalt», nicht zuletzt wegen der Frankenstärke. Die Unternehmen dürften nicht zusätzlich belastet werden, lautet das Argument. Dass der Ständerat die Übung abbricht, ist wenig wahrscheinlich. Doch er dürfte in zentralen Punkten von den Beschlüssen des Nationalrates abweichen und die Energiestrategie damit verwässern.

Keine Massnahmen zur Energieeffizienz

Geht es nach dem Willen der Ständeratskommission, werden zwar Ziele festgelegt, um den Energieverbrauch zu drosseln, aber keine Massnahmen, um diese zu erreichen. Der Bundesrat möchte Elektrizitätswerke mit Zielvorgaben dazu verpflichten, das Stromsparen zu fördern. Der Nationalrat sprach sich stattdessen für ein Bonus-Malus-System aus - in der Hoffnung, dass die Ständeratskommission dieses noch verbessern würde.

Diese beantragt dem Ständerat nun aber, darauf zu verzichten. Sie will keinerlei Anreize oder Verpflichtungen schaffen. Eine Minderheit schlägt als Kompromiss vor, dass der Bundesrat nur dann Vorgaben erlassen soll, wenn bestimmte Ziele nach sechs Jahren nicht erreicht sind.

Abgelehnt hat die Ständeratskommission auch die Regeln für Heizungen. Diese hatte der Nationalrat eingefügt: Zum einen soll der Bundesrat für neue Heizungen Mindestanforderungen festlegen können, zum anderen sollen Grossfeuerungen gleichzeitig Strom produzieren müssen.

Befristete Förderung von grünem Strom

Bei der Förderung von erneuerbaren Energien könnte der Ständerat ebenfalls auf die Bremse treten. Die Kommission schlägt vor, die Ausbauziele zu senken und die Förderung zeitlich zu befristen: Ab dem sechsten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen keine neuen Anlagen mehr ins Fördersystem aufgenommen werden, und ab 2031 sollen auch Einmalvergütungen und Investitionsbeiträge gestoppt werden.

Die Umweltverbände kritisieren diese Pläne. Aus ihrer Sicht würde die Befristung Unsicherheit bringen und Investitionen abwürgen, da unklar wäre, welche Projekte noch Fördergelder erhielten. Würden alle Projekte realisiert, die heute auf der Warteliste sind, würden die Solar-, Wind- und Biomasse-Anlagen mehr Strom produzieren als die ältesten drei Atomkraftwerke.

Auf Bundesratskurs geblieben ist die Ständeratskommission beim Netzzuschlag, aus dem der grüne Strom gefördert wird: Der Zuschlag, der nach geltendem Gesetz maximal 1.5 Rappen pro Kilowattstunde betragen darf, soll auf 2.3 Rappen steigen - und zwar nicht schrittweise, sondern rasch.

Subventionen für grosse Wasserkraftwerke

Grosszügig zeigt sich die Ständeratskommission bei der Förderung der Wasserkraft. Sie will dafür Gelder aus dem Netzzuschlag reservieren. Leistungsgrenzen soll es nicht geben: Auch die kleinsten und die grössten Werke sollen unterstützt werden.

Der Bundesrat und der Nationalrat möchten die heutige Obergrenze beibehalten und neu eine Untergrenze festlegen, da Kleinstwasserkraftwerke im Verhältnis zum Eingriff in die Natur einen geringen Nutzen haben. Nach dem Willen des Bundesrates soll die Grenze bei einer Leistung von 300 Kilowatt liegen, nach dem Willen des Nationalrats bei 1000 Kilowatt.

Die Ständeratskommission will indes nicht nur auf Ober- und Untergrenzen bei der Förderung neuer Wasserkraftwerke verzichten. Sie will auch bestehende Grosswasserkraftwerke unterstützen. Diese sollen Finanzhilfen des Bundes erhalten, wenn sie sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden. Damit reagiert die Kommission auf die Probleme angesichts der tiefen europäischen Strompreise.

Keine maximale Betriebsdauer für AKW

Folgt der Ständerat seiner Kommission, wird er sich ausserdem dagegen aussprechen, die Laufzeit der ältesten Atomkraftwerke zu begrenzen und die AKW-Betreiber zu verpflichten, ab 40 Betriebsjahren ein Langzeitbetriebskonzept vorzulegen.

Der Nationalrat hatte beschlossen, die Laufzeit der ältesten AKW auf 60 Jahre zu beschränken. Beznau I müsste damit im Jahr 2029 vom Netz gehen, Beznau II im Jahr 2031. Ein Antrag für eine Befristung liegt auch dem Ständerat vor. Die Gegner warnen jedoch vor Schadenersatzklagen der AKW-Betreiber.

Über Atomkraftwerke wird der Ständerat voraussichtlich erst am Mittwoch diskutieren. Welche Entscheide bereits am Montagabend fallen, ist offen: Der Ständerat plant eine «open end»-Sitzung. (sda)

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