Die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative gefällt nicht allen, doch der Streit darüber hat sich etwas abgekühlt. Nun facht die RASA-Initiative die Diskussion neu an. Heute Dienstag berät der Nationalrat über das Volksbegehren.
Die Initiative «Raus aus der Sackgasse» (RASA) verlangt, den Zuwanderungs-Artikel aus der Bundesverfassung zu streichen. Damit würde der Volksentscheid vom 9. Februar 2014 faktisch rückgängig gemacht.
Diese Forderung steht im Raum, obwohl sich die vom Parlament beschlossene Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative mit der Personenfreizügigkeit verträgt. Vorläufig haben die Initianten - Rechtswissenschaftler, Kulturschaffende und Politiker vorwiegend aus dem linken politischen Spektrum - das Volksbegehren nicht zurückgezogen. Daher muss das Parlament nun Position beziehen.
Mehrere Gegenvorschläge
Es gilt als sicher, dass der Nationalrat die Initiative zur Ablehnung empfiehlt . Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission spricht sich auch gegen einen Gegenvorschlag aus. Nachdem die Masseneinwanderungsinitiative mit einer Stellenmeldepflicht für Berufe mit hoher Arbeitslosigkeit umgesetzt worden ist, soll die Diskussion nicht neu aufgerollt werden.
Der Nationalrat wird trotzdem über drei verschiedene Gegenentwürfe diskutieren müssen. Diese wurden als Minderheitsanträge eingereicht. Jener von SP und Grünen will Kontingente und Höchstzahlen aus dem Zuwanderungsartikel streichen. Stattdessen sollen das inländische Arbeitskräftepotenzial gefördert und die flankierenden Massnahmen gestärkt werden. Die Umsetzungsfrist von drei Jahren will die Linke streichen.
Das verlangt auch eine zweite, von der Mitte geprägte Variante. Diese will die Zuwanderung im Rahmen der völkerrechtlichen Verpflichtungen und im gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz steuern.
Ins Gegenteil verkehrt
Ein dritter Gegenvorschlag stammt von der SVP. Sie möchte den Zuwanderungsartikel beibehalten, zusätzlich aber die Pflicht zur Kündigung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU in der Verfassung verankern. Damit würde das Anliegen der RASA-Initiative ins Gegenteil verkehrt.
Das Parlament hat bis am 27. April 2018 Zeit, eine Abstimmungsempfehlung zu beschliessen. Entscheidet sich ein Rat für einen Gegenvorschlag, kann die Frist um ein Jahr verlängert werden.
Daneben stehen auch noch Initiativen zur Kündigung der Personenfreizügigkeit im Raum. Zudem verhandeln die Schweiz und die EU weiter über ein Rahmenabkommen über institutionelle Fragen. Das Verhältnis zur EU bleibt also im Zentrum der politischen Diskussion. (sda)