Im Mordprozess vor dem Bezirksgericht Horgen hat der Staatsanwalt am Mittwoch Freiheitsstrafen von 18 beziehungsweise 15 Jahren für die beiden beschuldigten Frauen gefordert. Beide seien des Mordes und des Raubes schuldig zu sprechen.
In seinem Plädoyer rollte der Ankläger den Lauf der Untersuchungen auf. Das Aussageverhalten beider Frauen bezeichnete er als «Achterbahn». Gemäss seiner Schilderung logen beide mehrmals, machten stückchenweise Zugeständnisse und tischten immer wieder neue Varianten und Details der Geschehnisse auf.
Nach monatelang wiederholtem Geständnis widerrief die 30-jährige Hauptbeschuldigte jede Beteiligung an der Tat. Die 26-jährige zweite Beschuldigte blieb schliesslich bei ihrem Geständnis, gemäss dem sie in der Tatnacht dabei war. Sie bestritt aber jegliche Tötungsabsicht.
Die beiden Frauen haben laut Staatsanwalt aus Habgier und deshalb in verwerflicher Gesinnung gehandelt. Den Tod des Opfers hätten sie zwar nicht geplant, aber in Kauf genommen.
Bewohnerin eines Alterszentrums erstickt
Laut Anklage haben die beiden damals eng befreundeten Frauen kurz nach Mitternacht vom 10. November 2013 in der Wohnung eines Alterszentrums in Kilchberg ZH die Bewohnerin im Bett erstickt und beraubt.
Der älteren der Angeklagten werden zudem weitere Diebstähle im Kilchberger und in einem Luzerner Alterszentrum vorgeworfen. Sie streitet alles ab. Als Nächstes folgen die Plädoyers der Verteidiger. (sda)