Der Mann aus dem zürcherischen Bonstetten, der 2010 seinen vierjährigen Sohn in einem Winterthurer Hotel umgebracht hat, muss erneut vor Gericht: Der Staatsanwalt zieht das Urteil des Bezirksgerichts Winterthur ans Zürcher Obergericht weiter. Er will den Vater verwahren.
Im letzten August sprach des Gericht den damals 63-Jährigen des Mordes schuldig und bestrafte ihn mit 18 Jahren Freiheitsentzug. Von einer Verwahrung sah das Gericht ab.
Der Vater hatte gemäss Gericht wohl befürchtet, dass die Mutter das Kind in ihre Heimat Brasilien entführen könnte und er den Sohn nie mehr sehe – obwohl es dafür keine objektiven Anhaltspunkte gegeben habe.