Beim Unfall auf dem Golfplatz Kyburg ZH, bei dem ein Mann von einem Golfball getroffen worden ist, handelt es sich nicht um eine Straftat: Das Zürcher Obergericht hat einen Golfspieler sowie den Betreiber des Platzes freigesprochen.
Der heute 67-jährige Golfspieler und der Betreiber des Platzes seien der fahrlässigen Körperverletzung nicht schuldig, heisst es in dem am Freitag veröffentlichten Urteil. Das Verfahren gegen den Planer des Platzes wurde sogar eingestellt.
Der Golfspieler hatte im Juli 2010 auf dem Golfplatz Kyburg ZH beim Loch 9 abgeschlagen. Er traf aber den Ball nicht richtig. Der Ball irrte ab und traf 60 Meter entfernt einen anderen, gleich alten Golfspieler mitten im Gesicht.
Der Mann hatte sich auf der Bahn 7 gerade für seinen Abschlag bereit gemacht. Der Getroffene zog sich eine Rissquetschwunde an der Unterlippe, eine Zahnschmelzabsprengung an zwei Zähnen sowie eine Zahnfraktur zu.
Die Staatsanwaltschaft hatte nicht nur gegen den Golfspieler wegen fahrlässiger Körperverletzung, sondern auch gegen den Betreiber und den Erbauer des Platzes geklagt. Diese hätten zwischen den Bahnen 7 und 9 für ein Netz sorgen müssen.
In erster Instanz erfolgten vor dem Pfäffiker Bezirksgericht drei Freisprüche. Auf einem Golfplatz würden Golfbälle herumfliegen, meinte der Einzelrichter im Oktober 2014. Das sei ein gewisses erlaubtes Risiko, es liege kein strafbares Verhalten vor. Der getroffene Golfer legte gegen dieses Urteil Berufung ein. (sda)