Die Energiekommission des Nationalrates (UREK) will die Wasserkraft mit einer Abnahmegarantie stärken: Verbraucher in der Grundversorgung sollen nur noch Strom aus Wasserkraft erhalten. AKW-Strom und Importstrom würden aus der Grundversorgung verbannt.
Die UREK hat mit 17 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung einen entsprechenden Antrag angenommen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Sie beschloss dieses Modell anstelle einer zusätzlichen Abgabe auf Wasserkraft bei den Endkunden, wie sie die Branche vorgeschlagen hatte.
In der Kommission fand eine solche Abgabe keine Mehrheit, wie UREK-Präsident Stefan Müller-Altermatt (CVP/SO) auf Anfrage sagte. Damit der Strom aus Wasserkraft nicht zu überhöhten Preisen verkauft werden kann, will die Kommission dem Bundesrat die Aufgabe erteilen, Regeln für die Preisgestaltung zu erarbeiten.
Die Kommission hat dies im Rahmen der Diskussion zur Stromnetzstrategie beschlossen. Die Regeln sollen im Stromversorgungsgesetz verankert werden, das laut Müller-Altermatt ab 2018 gelten könnte.
Rasches Handeln nötig
Die Mehrheit der Kommission zeigte sich laut Mitteilung davon überzeugt, dass rasches gesetzgeberisches Handeln im Sinne einer Übergangslösung zur Stärkung der inländischen Produktion aus erneuerbaren Energien nötig sei.
Die tiefen Strompreise erschwerten Unterhalt und Ausbau der inländischen Kraftwerke. Deshalb müsse die inländische Produktion aus erneuerbaren Energien gestärkt werden, schreibt die Kommission. Feste Endverbraucher sollen daher ausschliesslich Strom aus solcher Produktion erhalten. Bereits geförderte Stromproduktion - etwa Strom aus Sonnen- und Windenergie - würde aber vom System ausgeschlossen.
Deshalb geht es faktisch nur um die Wasserkraft. Diese wird zwar ebenfalls subventioniert, falls das Stimmvolk am 21. Mai das revidierte Energiegesetz gutheisst. Die Marktprämie für die Grosswasserkraft ist aber nicht für Strom vorgesehen, der in der Grundversorgung abgesetzt wird. Eine Doppelförderung werde es somit nicht geben, sagte Müller-Altermatt. (sda)