Lebenszeichen von Tochter des usbekischen Ex-Präsidenten

Lebenszeichen von Tochter des usbekischen Ex-Präsidenten

15.01.2017, 11:32

Die Tochter des verstorbenen usbekischen Präsidenten Islam Karimow lebt. Gulnara Karimowa wird in einem Anbau ihres ehemaligen Hauses in Taschkent festgehalten, wie ihr Schweizer Pflichtverteidiger, Grégoire Mangeat, zwei Sonntagszeitungen berichtete.

Gegen Karimowa laufen mehrere Verfahren wegen Geldwäscherei, unter anderem in der Schweiz. Im Zuge des Schweizer Verfahrens habe er seine Klientin im Dezember in der usbekischen Hauptstadt Taschkent erstmals getroffen, sagte der Anwalt Mangeat der «Zentralschweiz am Sonntag» und der «NZZ am Sonntag».

Am 9. und 10. Dezember sei Karimowa in Anwesenheit von zwei Staatsanwälten des Bundes von usbekischen Staatsanwälten angehört worden. Die Bundesanwaltschaft bestätigte am Sonntag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda, dass eine Delegation des Büros des Bundesanwaltes in Usbekistan war.

Auch Mangeat war nach eigenen Angaben bei der Anhörung dabei, konnte aber keine Fragen stellen. «Anwesend waren auch zwei usbekische Anwälte, die jedoch während der ganzen Einvernahme kein einziges Mal das Wort ergriffen», sagte er im Interview.

Karimowa habe sich während der Anhörung sehr kämpferisch gegeben und sich geweigert, vorgegebene Aussagen zu machen. Zum Verfahren in der Schweiz sagte sie nichts. «Gulnara Karimowa wird sich nicht zu den Vorwürfen äussern, bevor sie nicht Kenntnis vom Inhalt des Dossiers der Bundesanwaltschaft hat», sagte Anwalt Mangeat.

Kritik an Haftbedingungen

Karimowa sei in der Nacht zum 18. Februar 2014 verhaftet worden. Alle ihre Güter seien offenbar beschlagnahmt worden, ohne Möglichkeit zur Einsprache. In Usbekistan selbst sei Karimowa aber nie Gegenstand eines Verfahrens gewesen, sagte Mangeat.

Mangeat kritisierte die Lebensbedingungen Karimowas scharf: Die 44-Jährige sei völlig isoliert und könne weder mit ihren Kindern noch mit ihren Anwälten kommunizieren. «Einige Male konnte sie in den vergangenen zwei Jahren ihre Tochter treffen, aber stets unter starker Überwachung und unter Bedingungen, die auf keine Art und Weise den internationalen Menschenrechtsstandards entsprechen.»

Unter diesen Bedingungen sei ihre juristische Verteidigung extrem schwierig, «um nicht zu sagen unmöglich», sagte Mangeat.

Ermittlungen seit 2012

Die Schweizer Bundesanwaltschaft ermittelt seit 2012 gegen Karimwa und ihr Umfeld wegen Verdachts auf Geldwäscherei. In diesem Zusammenhang wurden bereits Vermögenswerte von über 800 Millionen Schweizer Franken beschlagnahmt. Die gesperrten Gelder könnten dabei aus mutmasslich unrechtmässigen Vorgängen im usbekischen Telekommunikationsmarkt stammen.

Zu Beginn der Ermittlungen besass Karimowa als ständige Vertreterin Usbekistans bei der UNO in Genf noch diplomatische Immunität. Als sie 2013 bei ihrem Vater in Ungnade fiel und als UNO-Botschafterin abberufen wurde, konnte die Bundesanwaltschaft ihre Ermittlungen auf die Präsidententochter ausweiten.

Karimowa galt einst als mögliche Nachfolgerin für ihren im vergangenen September verstorbenen Vater. Seitdem ihr Vater mit ihr gebrochen hatte, war ihr Aufenthaltsort unklar. Medien spekulierten gar, sie sei nicht mehr am Leben. (sda)

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