Nationalratskommission will Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative

Nationalratskommission will Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative

25.01.2019, 16:1225.01.2019, 16:12

Die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK) will den Pflegeberuf stärken. Die Pflegeinitiative geht ihr jedoch zu weit. Sie möchte deshalb einen indirekten Gegenentwurf dazu ausarbeiten.

Mit 16 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die SGK eine Kommissionsinitiative angenommen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Stimmt die Schwesterkommission des Ständerates zu, kann die SGK Gesetzesbestimmungen ausarbeiten.

Sie möchte insbesondere sicherstellen, dass gut ausgebildete Pflegefachpersonen in eigener Verantwortung spezifische Pflegeleistungen erbringen können und dass diese angemessen abgegolten werden.

Hinter der Initiative «Für eine starke Pflege» steht der Verband der Pflegefachfrauen und -männer. Er griff zu diesem Mittel, nachdem Bemühungen zur Stärkung des Pflegeberufs im Parlament gescheitert waren.

Gegen den Personalmangel in der Pflege

Die Initiative fordert, dass Bund und Kantone die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung fördern. Sie sollen für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität sorgen und sicherstellen, dass genügend Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen.

Mit der Initiative soll auch die Attraktivität der Pflegeberufe gesteigert werden. Dazu gehört, dass die Pflegefachpersonen ihre eigenverantwortlich erbrachten Leistungen selbständig mit den Krankenkassen abrechnen dürfen. Weiter soll der Bund dafür sorgen, dass Pflegeleistungen angemessen abgegolten werden.

Bundesrat will keinen Gegenvorschlag

Der Bundesrat lehnt die Pflegeinitiative ohne Gegenvorschlag ab. Aus seiner Sicht genügt der bestehende Verfassungsartikel zur medizinischen Grundversorgung, um die Pflege zu stärken. Diesen hatte das Stimmvolk 2014 gutgeheissen, als Gegenvorschlag zu einer anderen Volksinitiative.

Die Pflege sei - obwohl nicht explizit genannt - integraler Bestandteil der medizinischen Grundversorgung, argumentiert der Bundesrat. Eine Sonderstellung in der Verfassung möchte er der Berufsgruppe der Pflegefachpersonen nicht einräumen.

Warnung vor Mehrkosten

Inhaltlich lehnt der Bundesrat vor allem die direkte Abrechnung von Pflegeleistungen zu Lasten der Krankenversicherung ab. Diese würde zu Mehrkosten führen, argumentiert er. Schätzungen des Krankenkassenverbands santésuisse dazu hält der Bundesrat für plausibel.

Demnach würden im Bereich der Pflegeheime pro Jahr Mehrkosten in der Höhe von 30 Millionen Franken entstehen. Für die Spitex rechnet der Verband mit Mehrkosten in der Höhe von 25 bis 110 Millionen Franken. Für den Bundeshaushalt würde dies eine Mehrbelastung bei der individuellen Prämienverbilligung zwischen 4 und 10 Millionen Franken pro Jahr bedeuten. (sda)

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