Der Sportstudent und angehender Kantilehrer Dorian Hyde hoffte, online ein gutes Angebot für ein Smartphone zu finden. Im August 2018 entdeckte er auf dem Anzeigeportal anibis.ch ein praktisch ungebrauchtes iPhone mit 256 GB Speicher für 500 Franken.
Der Verkäufer würde das iPhone nach Zahlungseingang per Post schicken. Als Zahlungsmöglichkeit gab er die Internationale Bankkontonummer (IBAN) seiner Frau an. Der Text war in gebrochenem Deutsch verfasst. Trotz leichtem Misstrauen zahlte Dorian Hyde ein.
Als er jedoch Tage nach der Zahlung immer noch nichts im Briefkasten erhielt und den Verkäufer mehrmals, aber erfolglos aufrief, die Ware zu verschicken, zeigte er diesen am 13. September an.
Der Sportstudent meldete sich bei der Anti-Betrug-Stelle von anibis.ch. Diese gab an, das Konto inzwischen gesperrt zu haben. Zur gleichen Zeit wurde der Verkäufer von sechs anderen Nutzern von anibis.ch und des Portals tutti.ch angezeigt.
Der Verkäufer versteckte sich hinter einer falschen Identität. Nach den Ermittlungen der Polizei soll es sich um eine oder mehrere Personen handeln, die vom afrikanischen Staat Benin aus die Online-Abzockerei organisierten.
In der Schweiz wird zudem eine 32-jährige Waadtländerin ausfindig gemacht. Sie hat den Betrug ermöglicht, wie dem gegen sie ausgeschriebenen Strafbefehl zu entnehmen ist: Es war ihr Konto, das als Zahlungsmöglichkeit angegeben wurde.
Dabei wurde die Frau als Geldesel benutzt. Diese Praxis, auch «money muling» genannt, besteht darin, illegales Geld durch das Konto einer unschuldigen, wenn auch naiven Privatperson rein zu waschen.
Tatsächlich fand die Waadtländerin auf anibis.ch eine solche Jobausschreibung. Kunden wie Dorian Hyde zahlten das Geld auf ihrem Konto ein und sie schickte es dann mittels Anbietern von Bargeldtransfers nach Benin. Dabei nahm die Frau pro Summe eine Kommission von 20 bis 30 Franken.
Ihren Arbeitgeber traf sie nie und sie unterzeichnete auch keinen Vertrag. Woher das Geld kam, wohin sie es verschickte, kümmerte die Waadtländerin laut der Staatsanwaltschaft nie.
Als sich eine Angestellte der Agentur Moneygram weigerte, das Geld zu verschicken, weil sie Verdacht auf illegale Machenschaften schöpfte, wechselte die Frau zu einer anderen Agentur.
Deswegen ging auch die Staatsanwaltschaft nicht auf ihrer Rechtfertigung ein, wonach sie überzeugt war, eine legale Arbeit zu verrichten. Die Waadtländerin wurde zu einer bedingten Geldstrafe und zu einer Busse von 600 Franken wegen Geldwäscherei verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Laut der eidgenössischen Meldestelle für Geldwäscherei suchen Kriminelle aller Art bereitwillige Menschen via Online-Plattformen oder Zeitungsinserate auf:
Im vergangenen Jahr konnte die Fedpol dank kantonaler und internationaler Kooperation 111 solcher Fälle in der Schweiz identifizieren.
Dabei handelt es sich meist um kleinere Summen, manchmal aber auch um hohe Beträge. In Zürich wurde jemand überführt, bei dem 550'000 Franken über das Privatkonto flossen, wie der «Tages Anzeiger» im Dezember 2018 berichtete. Ein Sozialhilfebezüger aus Bern schickte 126'000 Franken nach Russland, die von Cyberkriminellen vom Konto eines Luzerner KMU gestohlen wurden.
Banken sind verpflichtet, verdächtige Kontoaktivitäten zu melden. Insgesamt haben sich die Verdachtsmeldungen bei der Meldestelle für Geldwäscherei seit 2016 mehr als verdoppelt: von etwa 2900 auf über 6100 in 2018. 89 Prozent dieser Meldungen stammen von Banken.
Wie oft Betrugsfälle auf ihren Websites vorkommen, können Plattformen wie anibis.ch, ricardo.ch und tutti.ch nicht sagen. Gemäss ricardo.ch haben sie letztes Jahr abgenommen. Tutti.ch erklärt, dass es monatlich nur vereinzelte Personen betreffe.
Laut anibis.ch sind weniger als 0.04 Prozent der über eine Million Inserate auf dem Internetportal betroffen. Künstliche Intelligenz und ein guter Kundendienst ermöglichten, die Fälle auf ein Minimum zu reduzieren.
Wird man doch reingelegt, raten die Online-Dienste, so schnell wie möglich Anzeige zu erstatten oder bei der Bank das Geld zurückzufordern. Beim Fall von Dorian Hyde ist das Geld aber leider spurlos ins Ausland verschwunden. Eine Rückerstattung dürfte deshalb schwierig sein.
1. Ganz viele falsche Inserate erstellen
2. Ganz viel Geld auf mein Konto überweisen lassen
3. von dort gleich wieder abheben und in bar irgendwo verstauen
4. warten bis ich angezeigt werde
5. Behaupten ich sei nur ein Geldesel gewesen
6. Busse von einem Bruchteil des erzielten Einkommens bezahlen
Sachen gibts! Richtige Schnäpchen🤣😂🤣