Bei der Volksinitiative für einen durchgehenden Seeuferweg entlang des Zürichsees zeichnet sich ein Nein ab. Kritisiert wurde im Vorfeld etwa, dass es mit dem Bau eines Wegs zu einem massiven Eingriff ins Privateigentum kommen würde.
Darum geht's: Die Volksinitiative «Für öffentliche Uferwege mit ökologischer Aufwertung» will die See- und Flussufer für die Bevölkerung einfacher zugänglich machen und aufwerten. Zudem soll für den Zürichsee ein durchgehender Uferweg um den ganzen See gebaut werden, was diverse private Grundstücke direkt betreffen würde.
Die Zürcherinnen und Zürcher geben grünes Licht für die Pistenverlängerungen am Flughafen. Die Flughafen Zürich AG kann somit die Piste 28 um 400 Meter nach Westen und die Piste 32 um 280 Meter nach Norden verlängern. Die Kosten von 250 Millionen Franken trägt der Flughafen selber.
Die Zürcher FDP freut sich über die am Sonntag gutgeheissenen Pistenverlängerungen. Die Bevölkerung habe sich klar für einen verlässlichen und pünktlichen Flugbetrieb ausgesprochen. Die «falschen Argumente der Gegner», also dass damit die Kapazität ausgebaut werde, hätten offensichtlich nicht verfangen. SP-Co-Präsidentin Priska Seiler Graf hingegen meint:
Die verlängerten Pisten dürften auch nicht zum Ausbau der Kapazität missbraucht werden.
Darum geht's: Am Flughafen Zürich sollen die Pisten 28 und 32 verlängert werden. Damit sollen die Sicherheitsmargen erhöht und die Abläufe optimiert werden. Der Kantonsrat hat das Gesuch, das die Flughafen Zürich AG an den Bund einreicht hat, genehmigt, jedoch wurde das Referendum ergriffen. Deshalb stimmt die Zürcher Stimmbevölkerung am 3. März 2024 darüber ab.
Ein Nein gibt es hingegen für die «Anti-Chaoten-Initiative» der SVP. Diese will Polizeieinsätze und Sachschäden bei Demonstrationen immer den Veranstaltern in Rechnung stellen. Eine Mehrheit unterstützt jedoch einen gemässigteren Gegenvorschlag. Dieser sieht eine Rechnung an die Veranstalter nur dann vor, wenn die Verursacher von Sachschäden vorsätzlich handelten.
Darum geht's: Diese Volksinitiative will, dass die Kosten für die Polizeieinsätze und den entstandenen Sachschaden auf die Veranstalter und Teilnehmenden der jeweiligen Demonstrationen, Kundgebungen und Hausbesetzungen abgewälzt werden. Zudem sollen solche Veranstaltungen grundsätzlich der Bewilligungspflicht unterliegen.
Der Kantonsrat hat mit einem Gegenvorschlag auf dieses Begehren geantwortet. Im Gegenvorschlag wird festgehalten, dass «vorsätzlich handelnde Verursachende die Kosten für ausserordentliche Polizeieinsätze» tragen müssen und nicht per se die Veranstalter. Weiter überlässt der Gegenvorschlag eine allfällige Bewilligungspflicht den Gemeinden.
Darum geht's: Der Kanton Zürich hat Änderungen bezüglich der Wahl der obersten Gerichte beschlossen. So dürfen neu nur noch Personen in diese Positionen gewählt werden, die ein juristisches Studium abgeschlossen haben. Weiter beinhaltet dieses Paket Anpassungen zur Amtsdauer und neu sind Ausnahmen von der Wohnsitzpflicht vorgesehen. Die Details findest du hier.
ZGB 664, Abs 2
An den öffentlichen Gewässern sowie an dem der Kultur nicht fähigen Lande, wie Felsen und Schutthalden, Firnen und Gletschern, und den daraus entspringenden Quellen besteht unter Vorbehalt anderweitigen Nachweises kein Privateigentum.