Im Kanton Schaffhausen geht es am Abstimmungssonntag um eine etwas sonderbar anmutende Steuerrevision. Sonderbar deshalb, weil ein Teil dieser Revision vorsieht, dass Bestechungsgelder an Private nicht mehr von den Steuern abgezogen werden dürfen. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um eine Anpassung an Bundesrecht.
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Worum es dabei konkret geht, liest du weiter unten. Die spannendsten kantonalen Vorlagen findest du hier.
Der Kanton Schaffhausen nimmt die Änderung des Steuergesetzes mit fast 70 Prozent an.
Darum gehts: Der Kanton Schaffhausen will sein Steuerrecht jenem des Bundes anpassen. Deshalb dürfen Bestechungsgelder an Private und im Ausland erhaltene Bussen nicht mehr von den Steuern abgezogen werden. Weiter sollen Unternehmen beim Kanton neu eine Erhöhung ihres Steuersatzes beantragen dürfen. Diese Neuerung geht auf die jüngsten internationalen Bestrebungen zurück, bei dem internationale Unternehmen einen Mindeststeuersatz bezahlen sollen.
Auf nationaler Ebene wird am 28. November in der Schweiz über drei Vorlagen befunden. Zum einen haben Gegner der Corona-Politik das Referendum gegen das Covid-Gesetz ergriffen, Pflegende mit der Pflegeinitiative bessere Arbeitsbedingungen und die Justiz-Initiative soll das Auswahlverfahren von Bundesrichterinnen und -richter ändern.
Es ist das zweite Referendum gegen das Covid-Gesetz, über das das Schweizer Stimmvolk bestimmt. Im Juni wurde ein erstes abgelehnt. Im November steht neu das Covid-Zertifikat im Zentrum.
Der Pflegeverband hat diese Initiative lanciert, um die Pflegefachkräfte in der Schweiz zu entlasten. Mit verschiedenen Massnahmen wie besseren Anstellungsbedingungen und mehr Ausbildungsplätzen soll der Pflegenotstand beseitigt werden.
Die Justiz-Initiative fordert, dass Bundesrichterinnen und -richter neu nicht mehr vom Parlament gewählt werden, sondern per Losentscheid ihr Amt erhalten sollen. Dies soll zu mehr Unabhängigkeit der Justiz führen, sagen die Initianten. (leo)