Darum geht es: Luzern will die Steuern für natürliche und juristische Personen senken und den Kanton zur Kasse bitten. Insbesondere Familien und Menschen mit tiefem Einkommen sollen dadurch entlastet werden. Konkret will der Kanton neue Sozialabzüge und höhere Kinderabzüge einführen. Damit Firmen nicht aus dem Kanton Luzern abwandern, soll zudem für juristische Personen die Kapitalsteuer gesenkt werden.
Dadurch will der Kanton Luzern sich im interkantonalen Wettbewerb besser positionieren. Würde die Gesetzesänderung angenommen, müsste der Kanton mit Mehrausgaben über 26,6 Millionen Franken jährlich rechnen.
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Die Initiantinnen und Initianten finden, der Schutz von wertvollen Biotopen gehe in der Schweiz nicht weit genug. Sie wollen beim Schutz der Arten besonders die Kantone stärker in die Pflicht nehmen, um Landschaften und Ortsbilder zu bewahren.
Die berufliche Vorsorge (2. Säule) dient in der Schweiz zusätzlich zur AHV (1. Säule) als finanzielle Absicherung im Alter. Die neue BVG-Reform sieht Massnahmen vor, damit viele Geringverdienende später eine höhere Rente erhalten. Dafür sollen Arbeitnehmende und Arbeitgeber jeden Monat höhere Sparbeiträge einzahlen.
(leo)