14.05.2019, 06:4614.05.2019, 10:53
Das oberste US-Gericht hat den Weg für eine Sammelklage von Apple-Kunden gegen den iPhone-Hersteller freigemacht. Das Supreme Court in Washington bestätigte am Montag die Entscheidung einer niedrigeren Instanz, die Sammelklage zuzulassen.
Die Kläger werfen Apple vor, seinen App Store (iOS) als Monopol zu betreiben und die Preise künstlich zu überhöhen. Apple hatte sich bemüht, die Klage zu verhindern.
Die Kläger argumentieren, Apple habe den Markt für Apps auf iPhone und iPad widerrechtlich monopolisiert. Dadurch gebe es weniger Wettbewerb und den Konsumenten entstünden höhere Kosten.
Apple behält einen Teil der Verkaufserlöse ein, so funktionieren allerdings auch andere Plattformen. Deshalb könnte die Entscheidung des Obersten Gerichts auch Sammelklagen gegen andere Anbieter auslösen.
Knapper Entscheid
Vor Gericht stützte sich Apple auf eine alte Gerichtsentscheidung, und argumentierte, dass iPhone-Besitzer keine Kartellklage einreichen können, weil die App-Entwickler die Preise festlegten – und nicht Apple. Zudem seien die weitaus meisten Apps sowieso kostenlos verfügbar.
«Die heutige Entscheidung bedeutet, dass die Kläger ihre Klage vor dem Bezirksgericht weiterführen können. Wir sind überzeugt, dass wir uns durchsetzen, wenn die Fakten vorgelegt werden, und dass der App Store kein Monopol ist, wie man es auch misst.»
Schriftliche Stellungnahme von Apple
Dieser Argumentation folgten nun eine Mehrheit der US-Richter nicht.
«Richter Brett Kavanaugh argumentierte in der Entscheidung, hätte sich das Gericht auf Apples Argumentation grundsätzlich eingelassen, würde es Monopolisten einen Weg aufzeigen, wie sie sich bloss durch eine geschickte Gestaltung ihrer Deals der Wettbewerbskontrolle entziehen könnten. Es war eine knappe Entscheidung mit 5 zu 4 Stimmen – und der Konservative Kavanaugh solidarisierte sich dabei mit seinen vier liberalen Kollegen, während die vier restlichen Konservativen dagegen stimmten.»
Spotify vs. Apple
In Apples App Store – und auch bei Googles Play Store für Android-Geräte – ist es üblich, dass App-Anbieter 70 Prozent der Erlöse bekommen, während 30 Prozent beim Plattformbetreiber bleiben. Das gilt auch für Käufe innerhalb von Apps. Bei Software-Abos verlangt Apple ab dem zweiten Jahr 15 Prozent des Umsatzes.
Dieses Gebührenmodell wird bereits vom Musikstreaming-Marktführer Spotify angegriffen, der eine Wettbewerbs-Beschwerde bei der EU-Kommission einreichte.
Spotify argumentiert, der Dienst habe einen Nachteil gegenüber dem Konkurrenz-Angebot Apple Music, weil er einen Teil seiner Erlöse bei Vertragsabschlüssen auf dem iPhone abgeben müsse, während Apple als Plattformbetreiber den gesamten Betrag bekomme.
Während Apple Kunden zwingt, Apps nur aus dem offiziellen App Store zu installieren, können Android-User vergleichsweise einfach Apps aus anderen Quellen als dem offiziellen Google Play Store auf ihren Geräten installieren. Bei iPhone und iPad ist hingegen ein sogenannter Jailbreak nötig.
Die Apple-Aktie verlor am Montag in einem sehr schwachen Marktumfeld rund 5.5 Prozent.
(sda/awp/reu)
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