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«Beschimpfung» reicht als Urteil nicht: Bundesgericht muss über Rickli-Rap entscheiden

Publiziert: 18.01.19, 10:11 Aktualisiert: 18.01.19, 12:24

Das Bundesgericht wird sich mit dem Rap gegen Nationalrätin Natalie Rickli (SVP/ZH) beschäftigen. Die Berner Generalstaatsanwaltschaft zieht das Urteil des Obergerichtes gegen fünf Berner Rapper vor die höchsten Richter nach Lausanne.

Im Fokus eine wenig schmeichelhaften Songs: Natalie Rickli. Bild: KEYSTONE

Verlangt wird – wie bereits vor Obergericht – eine Verurteilung wegen sexueller Belästigung, wie Christoph Scheurer, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern, am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-sda erklärte.

Das bernische Obergericht hatte die Rapper in zweiter Instanz wegen Beschimpfung und übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, vom Vorwurf der sexuellen Belästigung aber freigesprochen.

Die fünf Rapper hatten den Song «Natalie Rikkli» samt Video im Jahr 2014 veröffentlicht. Darin deckten sie die Nationalrätin mit Schimpfwörtern ein und forderten sie zu sexuellen Handlungen auf. Vor Gericht entschuldigten sich die fünf Rapper. (sda)

Natalie Rickli im Gespräch mit Viktor Giacobbo

Video: watson

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