Der Grosse Rat hat laut der «Basler Zeitung» gestern ein neues Organisationsgesetz für die Basler Verkehrsbetriebe
(BVB) beschlossen.
Der Grund: Bisher fehlte es an einer klaren Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Kompetenzen. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) forderte deshalb, dass der Regierungsrat den Verwaltungsrat alleine wählt. Verkehrs- und Energiekommission (Uvek) verlangte hingegen in einem Mitbericht, die Regierung solle wohl den Verwaltungsrat wählen, doch der Grosse Rat solle diese Wahl bestätigen.
Ein weiterer Streitpunkt war, dass die GPK die Personalvertretung nicht mehr durch das Personal wählen lassen wollte. Dagegen sträubte sich die Uvek vehement.
Beschlossen wurde schliesslich eine Amtszeitbeschränkung beim Verwaltungsrat von 16 Jahren, eine Wohnsitzpflicht in Basel-Stadt, dass der Regierungsrat allein für die VR-Wahl zuständig sein soll und dass der Verwaltungsrat seinen Vizepräsidenten selber bestimmen kann. BVB-Angestellte können weiterhin Verwaltungsrat werden, ausser Mitglieder der Geschäftsleitung. Grossratsmitglieder hingegen können diesem Gremium nicht mehr angehören.
Nach der BastA! hat gestern auch die Gewerkschaft VPOD angekündigt, das Referendum zu ergreifen. (rwy)
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