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Giftige Tiere im Haus: Was ist eigentlich erlaubt?

Giftige Tiere im Haus: Was ist eigentlich erlaubt?

Viele Menschen mögen keine Schlangen. Doch was für Regeln gelten, wenn man welche halten will? (Symbolbild)
Viele Menschen mögen keine Schlangen. Doch was für Regeln gelten, wenn man welche halten will? (Symbolbild)Bild: iStock
Ein Feuerwehreinsatz in Thun sorgte am Dienstagabend für Aufsehen. Neben zwei toten Männern wurden dabei auch mehrere Reptilien, darunter Giftschlangen, aufgefunden. Gab es für die giftigen Tiere eine Bewilligung? Und wer muss eigentlich über solche Haustiere informiert werden?
17.02.2023, 05:0617.02.2023, 05:06
David Kocher / ch media

Zwei tote Männer und mehrere verendete Tiere. Das war die traurige Bilanz nach dem Blaulichteinsatz in Thun vom Dienstag. Im Kellerabteil hatte es stark geraucht, die genaue Todesursache der aufgefundenen Personen steht aber noch nicht fest.

Da im betreffenden Abteil Reptilien, darunter Giftschlangen, gehalten wurden, musste die Feuerwehr Experten aufbieten. Neben den beiden Toten, einem 22-jährigen und einem 20-jährigen Schweizer, und mehreren verendeten Tieren wurden auch noch einige lebende Reptilien gefunden. Schnell stellte sich die Frage: Sind womöglich Giftschlangen entkommen?

Die «Thuner Giftschlangen» sind tot

«Die Giftschlangen haben das Unglück nicht überlebt», teilt das Veterinäramt des Kantons Bern am Donnerstag auf Anfrage mit. Über die anderen Tiere könne das Veterinäramt mangels Zuständigkeit keine Auskunft geben. Und: Für die Giftschlangen im Thuner Kellerabteil lag eine Bewilligung vor.

Das Halten einiger Tiere muss vom Amt bewilligt werden. Darunter fallen Giftschlangen, Schnabeltiere, Säugetiere, verschiedene Vögel wie Flamingos, Grosspapageien oder Kraniche, sowie gewisse Echsen- und Schildkrötenarten.

Für eine solche Bewilligung müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Dazu gehören beispielsweise ein passendes Gehege, aus dem die Tiere nicht entwischen können, genügend Fläche pro Tier und regelmässige ärztliche Überwachung. Dabei ist im Gesetz explizit festgehalten, dass das Amt die Gesuche auch «unter Gesichtspunkten der öffentlichen Sicherheit» prüft.

Vermieter müssten über solche Tiere nicht informiert werden, teilt das Amt für Veterinärwesen mit. Doch informiert das Amt bei der Haltung gefährlicher Wildtiere wie Giftschlangen und Raubtieren die Wohngemeinde.

Diese Haustiere sind auch ohne Einwilligung des Vermieters erlaubt

Welche Regeln gelten bei weniger problematischen Haustieren in Mietwohnungen? Da das Gesetz die Haustierhaltung nicht regelt, entscheidet bei grösseren Tieren der Vermieter. «Bereits bei Hunden, Katzen und Hasen braucht es Zustimmung. Dabei geht es um die Rücksicht vor den Nachbarn und das Allgemeinwohl», so Paul Stämpfli, Rechtskonsulent beim Hauseigentümerverband Schweiz.

Wenn der Vermieter in einer Mietwohnung keine Haustiere erlaubt, dürfen trotzdem Meerschweinchen, Hamster, Zierfische und Kanarierenvögel einziehen, wie Paul Stämpfli weiter erklärt. «Diese kleinen Tiere dürfen auch ohne Einwilligung des Vermieters gehalten werden.»

Ohne Erlaubnis steht man schnell auf der Strasse

Bei giftigen Tieren komme es darauf an, was es für ein Tier ist und wie es gehalten wird, so Stämpfli. Wenn es aus seinem Käfig entkommt, könne es eine Gefahr für die Nachbarschaft darstellen. «Da würde ich raten, dass man das in jedem Einzelfall abklärt.»

Gibt es dennoch viele Mieter, die sich nicht an das Haustierverbot halten? «Ich höre nicht viele Klagen wegen unerlaubter Haustierhaltung», erklärt Paul Stämpfli. Ein Grund dafür könnte in der harten Strafe dafür liegen: «Unerlaubte Haustierhaltung ist ein Grund für eine ausserordentliche Kündigung. Das bedeutet: Mit einer Frist von 30 Tagen auf den nächsten Kündigungstermin.»

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