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Meine Mutter fährt noch Auto. Darf ich einen Fahr-Eignungstest verlangen?

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Meine Mutter fährt noch Auto. Darf ich einen Fahr-Eignungstest verlangen?

Das darfst du. Ob das Strassenverkehrsamt deine Mutter dann auch tatsächlich zum Test aufbietet, entscheidet aber die Behörde und nicht du.
14.11.2022, 08:41
Vera Beutler / lex4you by TCS
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Eine Person darf nur dann ein Motorfahrzeug führen, wenn sie körperlich und geistig genügend leistungsfähig ist. Ist sie das nicht, liegt eine fehlende Fahreignung vor und das Strassenverkehrsamt entzieht ihr den Führerausweis. Jede Privatperson kann Zweifel an der Fahreignung einer anderen Person melden. Auch die behandelnde Ärztin oder die Polizei können eingreifen, wenn sich dies als notwendig erweist.

Nach parlamentarischen Interventionen hat der Bundesrat den Führerausweisentzug per 1. April 2023 neu geregelt und namentlich das Verfahren beschleunigt sowie die Verfahrensrechte gestärkt.

«Bezweifelst du gleichwohl, dass sich deine Mutter noch sicher genug im Strassenverkehr bewegt, sprichst du sie am besten persönlich darauf an.»

Privatpersonen können Zweifel an Fahreignung melden

Personen ab dem vollendeten 75. Altersjahr werden vom Strassenverkehrsamt alle zwei Jahre zu einer vertrauensärztlichen Untersuchung aufgeboten. Das Amt kann dieses Intervall aber auch verkürzen, sofern sich das aufgrund von bestehenden Beeinträchtigungen aufdrängt.

Contentpartnerschaft mit TCS / lex4you.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit TCS Rechtsschutz und seiner interaktiven Rechtsauskunftsplattform lex4you.ch. Die Fragen stammen direkt aus dem Alltag von Rechtsschutzversicherten – kompetent beantwortet von der Juristin und Leiterin von lex4you.ch, Vera Beutler. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt.

Bezweifelst du gleichwohl, dass sich deine Mutter noch sicher genug im Strassenverkehr bewegt, sprichst du sie am besten persönlich darauf an. Kommt ihr damit nicht weiter, kannst du dem Strassenverkehrsamt die Zweifel an ihrer Fahreignung melden.

Auf Deinen Wunsch hin behandelt die Behörde deine Meldung vertraulich. Bei der Meldung von engen Familienmitgliedern wird das Strassenverkehrsamt dies wohl auch künftig so handhaben. Wer aber kein schutzwürdiges Interesse an der Vertraulichkeit hat, wird ab Inkrafttreten der Neuregelung nicht nur gegenüber der Behörde, sondern auch gegenüber der gemeldeten Person seine Identität offen legen müssen.

Auch wenn die Ärztin deiner Mutter feststellt, dass diese aus medizinischen Gründen Motorfahrzeuge nicht mehr sicher führen kann, meldet sie das dem Strassenverkehrsamt. Die Ärztin ist dafür von dem Berufsgeheimnis entbunden.

Polizei kann Ausweis abnehmen

Fällt deine Mutter im Strassenverkehr auf, etwa weil sie die Verkehrsregeln grob verletzt, kann die Polizei ihr den Ausweis auf der Stelle abnehmen. Die Polizei muss die Abnahme des Fahrausweises schriftlich bestätigen, unter Hinweis auf die gesetzliche Wirkung dieser Massnahmen. Mit der Neuregelung hat der Bundesrat hier das Verfahren beschleunigt: Die Polizei muss den Ausweis innert dreier Tage dem Strassenverkehrsamt weiterleiten, diese hat innerhalb von 10 Arbeitstagen zumindest über den vorsorglichen Entzug zu entscheiden.

Die Polizei meldet es der zuständigen kantonalen Behörde ebenfalls, wenn sie einen blossen Verdacht auf fehlende Fahreignung hat.

Vorsorglicher Entzug möglich

Meldest du als Privatperson deine Mutter, holt das Strassenverkehrsamt bei der behandelnden Ärztin einen Bericht ein oder ordnet eine Fahreignungsuntersuchung an.

Allenfalls entzieht das Strassenverkehrsamt bereits zu diesem Zeitpunkt den Führerausweis vorsorglich: Wie das Bundesgericht festhält, ist für den vorsorglichen Führerausweisentzug kein strikter Beweis der mangelnden Fahreignung erforderlich, sondern es genügen bereits konkrete Anhaltspunkte. Diese sind bei einer ärztlichen Meldung in aller Regel gegeben, und so führt bereits diese meist zu einem vorsorglichen Entzug.

Ergibt die Untersuchung, dass deine Mutter nicht mehr genug leistungsfähig für den Strassenverkehr ist, entzieht das Strassenverkehrsamt den Ausweis auf unbestimmte Zeit. Graut deiner Mutter vor dem ganzen Verfahren, hat sie übrigens noch eine weitere Option: Sie kann ihren Führerausweis jederzeit freiwillig zurückgeben.

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49 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Evi77
14.11.2022 10:13registriert Dezember 2020
Ich würde mich dem Abenteuer stellen, mal mitzufahren. Vielleicht nicht unbedingt mit der Ansage, das sei ein Test. Aber abholen lassen für einen Restaurantbesuch oder ähnlich? Dann hat man für eine allfällige Diskussion auch Argumente.
Es gibt 85jährige, die noch recht gut im Verkehr unterwegs sind und andere, die mit 70 besser das Auto stehen lassen sollten.
Wichtig ist auch, ob das Auto regelmässig genutzt wird und eine gewisse Routine da ist, oder nur noch selten. Und eine undichere Fahrweise kann je nach dem mit schwindendem Sehvermögen zusammenhängen.
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In vino veritas
14.11.2022 12:27registriert August 2018
1/2 Ja, in der Theorie funktioniert das tiptop. In der Realität habe ich schon anderes beobachtet.

Ich hatte einen Greis vor mir, der nicht nur die Kurven (trotz Gegenverkehr) geschnitten hat, sondern auch fast die Leitplanke mitgenommen hat. Anschliessend hat er einahe zwei Kinder auf dem Velo überrollt (maximal 20 cm Abstand). Im nächsten Dorf hat er auch noch ein Auto trotz Rechtsvortritt ignoriert (grosser, knallroter SUV also unübersehbar). Das alles natürlich bei gemächlichen 65 km/h im der 80er Strecke oder rasanten 50 km/h in der 30er Zone.
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karima
14.11.2022 13:53registriert Mai 2017
Besteht ein wirklich begründeter Zweifel?
Hat das Gespräch unter vier Augen nicht gefruchtet?
Was meint der Hausarzt der Mutter bezüglich Fahrtauglichkeit?

Direkt zum Strassenverkehrsamt zu rennen ist ja schon sehr derb.
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