Blogs
Down by Law

Muss die Gemeinde meinem Kind den Besuch einer Privatschule zahlen?

Bild
Bild: Shutterstock
Down by Law

Muss die Gemeinde meinem Kind den Besuch einer Privatschule zahlen?

Nicht immer läuft in der Schule alles so wie geplant. Ist ein Grundschulkind in seiner zugeteilten Schule etwa überfordert, unterfordert oder wird es gemobbt, kann ein Schulwechsel eine Lösung sein – doch wer bezahlt?
26.02.2026, 15:2326.02.2026, 15:23
Vera Beutler / lex4you by TCS
Vera Beutler / lex4you by TCS

Insbesondere wenn es bei einem Schulwechsel um den Wechsel von der öffentlichen zu einer privaten Schule geht, wird die Sache teuer. So kämpfen denn auch immer mal wieder Eltern dafür, dass die Gemeinde einen Privatschulplatz finanziert. Meist vergeblich.

«Die Gemeinde muss sich erst dann finanziell an einem Platz in einer Privatschule beteiligen, wenn das Kindeswohl in der öffentlichen Schule ernsthaft gefährdet ist.»
Contentpartnerschaft mit TCS / lex4you.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit TCS Rechtsschutz und seiner interaktiven Rechtsauskunftsplattform lex4you.ch. Die Fragen stammen direkt aus dem Alltag von Rechtsschutzversicherten – kompetent beantwortet von der Juristin und Leiterin von lex4you.ch, Vera Beutler. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt.

Kein verfassungsmässiges Recht auf freie Schulwahl

Die Bundesverfassung garantiert den Anspruch auf den ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht. Dieser Anspruch ist ein soziales Grundrecht, welches nicht zuletzt die Chancengleichheit verwirklichen soll. Wie das Bundesgericht schreibt, ist die öffentliche Schule «erfahrungsgemäss» in der Lage, dieses ausreichende Bildungsangebot zur Verfügung zu stellen. Eltern dürfen damit die Grundschule für ihr Kind nicht frei wählen. Genau genommen dürfen sie das zwar, sie müssen die Schule aber aus dem eigenen Sack bezahlen.

Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Eltern befürchten, ein Verbleib in der öffentlichen Schule gefährde das Wohl ihres Kindes. So ist die Gemeinde selbst dann nicht verpflichtet, einen Platz in einer Privatschule finanzieren, wenn ein Kind aufgrund eines monatelangen Mobbings an einer ärztlich diagnostizierten Belastungssymptomatik leidet.

Die Gemeinde muss sich erst dann finanziell an einem Platz in einer Privatschule beteiligen, wenn das Kindeswohl in der öffentlichen Schule ernsthaft gefährdet ist. Dies wiederum nimmt das Bundesgericht nur unter grösster Zurückhaltung an: «Ist die Entwicklung des Kindes am ordentlichen Schulort ernsthaft gefährdet und gelingt es den zuständigen Schulbehörden nicht, die Situation durch geeignete Massnahmen zu entschärfen, muss die zuständige Gemeinde den unentgeltlichen Schulbesuch diesfalls ausnahmsweise auch auswärts gewährleisten, wenn diese Massnahme zu einer Besserung der Situation führt.».

Kinder haben lediglich Anspruch auf einen «ausreichenden» Unterricht

Können die Eltern belegen, dass eine andere als die von der Gemeinde vorgesehene Schule besser für das Kind ist, haben sie damit noch nichts gewonnen. Denn das Recht auf den Grundschulunterricht ist eine Minimalgarantie und gibt laut Bundesgericht keinen Anspruch auf eine optimale oder am besten geeignete Schulung.

Dies gilt gemäss Bundesgericht ausdrücklich auch für behinderte Kinder. So verpflichtet das Behindertengleichstellungsgesetz die Kantone zwar, dafür zu sorgen, «dass behinderte Kinder und Jugendliche eine Grundschulung erhalten, die ihren besonderen Bedürfnissen angepasst ist». Ist aber das heilpädagogische Angebot der öffentlichen Schule ausreichend, müssen die Eltern eine allenfalls besser geeignete Privatschule selbst finanzieren.

Talentförderung in Bundesverfassung nicht vorgesehen

Genauso wie behinderte Kinder keinen Anspruch auf eine optimale Förderung haben, hat auch die Talentförderung ihre Grenzen. Das Bundesgericht hält hier fest, dass sich hochbegabte Kinder grundsätzlich mit der «Förderung oder Unterstützung im Rahmen der Regelklasse einer öffentlichen Grundschule zu begnügen» haben. Ist der Wohnsitzkanton des Kindes der «Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte» beigetreten, muss der Kanton zwar entsprechende Angebote insbesondere auf der Sekundarstufe I fördern und gegebenenfalls die Ausbildung zwar nicht an einer Privatschule, aber an einer ausserkantonalen Schule finanzieren.

Vor Bundesgericht sind die Eltern einer Athletin mit der Swiss Olympic Talent Card gleichwohl gescheitert. Denn der betreffende Wohnsitzkanton erachtete die innerkantonale «Swiss Olympic Partner School» in Kombination mit per öV in eineinhalb Stunden erreichbaren Trainingsmöglichkeiten als gleichwertig mit einer ausserkantonalen «Swiss Olympic Sport School» im Skigebiet selbst und damit als ausreichend.

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Diese kreuzfalschen Prüfungsantworten verdienen die Bestnote
1 / 39
Diese kreuzfalschen Prüfungsantworten verdienen die Bestnote
Bild: imgur
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Diese Schüler erklären, wieso sie streiken
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
31 Kommentare
Dein Kommentar
YouTube Link
0 / 600
Hier gehts zu den Kommentarregeln.
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Aschenmadlen
26.02.2026 16:21registriert Juli 2017
Privatschulen schaffen eine Zweiklassen-Gesellschaft und untergraben das öffentliche Bildungssystem.
304
Melden
Zum Kommentar
31
Ein «Date» mit viel heissem Wasser
Manche Zufälle fühlen sich an wie Schicksal: Madame Energie trifft ihren Ex. Doch statt gemeinsam in Erinnerungen zu schwelgen, diskutieren sie über die Duschzeit seiner Tochter.
Nach 21 Jahren treffen wir uns in der Basler Altstadt, als wären wir Nachbarn. Sind wir nicht, aber wir waren zu Studienzeiten mal ein Päärli – eines dieser Nervigen, das durch die Uni läuft, als würde es zusammenkleben.
Zur Story