Meine Firma hat Kurzarbeit beantragt – was bedeutet das für mich?
Verschlechtert sich die Auftragslage unvermeidbar und aus wirtschaftlichen Gründen, kann das Unternehmen Kurzarbeit anmelden. Die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, welche dem Erhalt der Arbeitsplätze dient. Diese müssen konkret gefährdet und gleichzeitig durch die KAE zu retten sein: Der Arbeitsausfall muss mindestens 10 Prozent der regulären Arbeitsstunden ausmachen, darf aber 85 Prozent während längstens vier Monaten nicht überschreiten.
Arbeitgeberin muss KAE vorschiessen
Bewilligt die kantonale Amtsstelle die Kurzarbeit, zahlt sie deiner Arbeitgeberin nach Abzug eines Karenztages pro Monat 80 Prozent des anrechenbaren Verdienstausfalls im Folgemonat aus. Dies bedeutet aber natürlich nicht, dass du solange auf deinen Lohn verzichten musst. Die Arbeitgeberin muss die KAE vorschiessen und am ordentlichen Zahlungstermin auszahlen. Sie muss zudem die vollen gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Sozialversicherungsbeiträge begleichen.
Während sie ihre Arbeitgeberbeiträge von der Arbeitslosenkasse vergütet erhält, darf dir die Arbeitgeberin die vollen Arbeitnehmerbeiträge vom Lohn abziehen. Sie kann diese aber natürlich auch übernehmen, wie sie dir auch die Differenz zwischen KAE und deinem regulären Lohn auszahlen darf.
KAE gibt es nicht für alle
Nun gibt es bei der Kurzarbeit natürlich einige Spezialfälle: Verdienst du sehr gut, ist nur ein Teil deines Lohnes versichert, aktuell beträgt der Höchstbetrag des versicherten Lohnes 12'350 Franken pro Monat. Hast du in den letzten zwölf Monaten Überstunden geleistet, musst du diese erst abbauen, bevor deine Arbeitgeberin erfolgreich eine KAE beantragen kann. Bist du befristet angestellt, wird die Arbeitslosenkasse für dich überhaupt keine KAE auszahlen.
Umgekehrt hast du während der Ferien den vollen Lohn zugute, wie du auch während deines Mutter- oder Vaterschaftsurlaubs 80 Prozent deines regulären Lohnes erhältst. Schliesslich greift die KAE bei Krankheit oder Unfall nicht, die Arbeitgeberin beziehungsweise die Taggeldversicherung muss hier die Lohnfortzahlung übernehmen.
Da du mit der KAE in aller Regel auf einen Teil deines Lohnes verzichtest, musst du als Arbeitnehmer der Kurzarbeit ausdrücklich oder stillschweigend zustimmen. Lehnst du die KAE ab, muss dich dein Chef nach Arbeitsvertrag entlöhnen. Und darf dich möglicherweise entlassen. Dies innerhalb der ordentlichen Kündigungsfrist und sofern du ihm keine missbräuchliche Kündigung nachweisen kannst.
Will umgekehrt deine Arbeitgeberin keine KAE beantragen, musst nicht du dafür bezahlen. Gegen deinen Willen kann sie dich nicht zu Minusstunden verdonnern. Aber bevor du auf deinem Recht beharrst: Einen gewichtigen Vorteil hat dieses Vorgehen der Arbeitgeberin auch für dich. Zwar musst du die Minusstunden später nachholen, hast dafür aber während der gesamten Zeit Anspruch auf deinen regulären, vollen Lohn.
