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Leasingverträge in der Schweiz sind gesetzlich nur punktuell geregelt

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Was mache ich, wenn ich die Leasingraten nicht mehr zahlen kann?

Auf ein gekauftes Auto kommt in der Schweiz ein Leasingwagen. Und dennoch ist der Leasingvertrag gesetzlich nur punktuell geregelt. Geleaste Luxuswagen bieten noch grössere Freiheiten – für das Leasingunternehmen.
27.05.2025, 13:0027.05.2025, 13:00
Vera Beutler / lex4you by TCS
Vera Beutler / lex4you by TCS

Least du ein Auto, gehst du weder einen Miet- noch einen Kaufvertrag ein, sondern ein Zwischending: Du zahlst zwar jeden Monat einen Leasingzins und der Wagen bleibt während der Leasingdauer im Eigentum des Leasingunternehmens. Gleichzeitig aber ist im Leasingvertrag regelmässig verankert, dass du als Leasingnehmer beispielsweise die Unterhaltskosten tragen muss, oft hast du zudem eine Kaufoption am Ende der Leasingdauer.

«Wird dir erst später bewusst, dass du die Leasingraten nicht mehr stemmen kannst, wird es komplizierter.»

Vorzeitige Rückgabe kann teuer werden

Merkst du nach Abschluss des Leasingvertrages, dass du dich finanziell übernommen hast, kannst du ihn innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen. Wird dir erst später bewusst, dass du die Leasingraten nicht mehr stemmen kannst, wird es komplizierter. Gibst du den Wagen vorzeitig zurück, wirst du hier eine, je nach Restdauer des Leasingvertrages unterschiedlich hohe, Rechnung erhalten: Das Leasingunternehmen erhöht die ursprünglich vereinbarten Leasingraten rückwirkend, wenn du den Vertrag vorzeitig auflöst. Damit deckt es seinen Wertverlust ab.

Contentpartnerschaft mit TCS / lex4you.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit TCS Rechtsschutz und seiner interaktiven Rechtsauskunftsplattform lex4you.ch. Die Fragen stammen direkt aus dem Alltag von Rechtsschutzversicherten – kompetent beantwortet von der Juristin und Leiterin von lex4you.ch, Vera Beutler. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt.

Denn mit dem Leasingzins ist, wie das Bundesgericht schreibt, «im Wesentlichen der Wertverlust des Leasingobjekts während der Leasingdauer zu amortisieren und das eingesetzte Kapital zu verzinsen». Gibst du nun den Leasingwagen vorzeitig zurück, geht diese Rechnung für das Leasingunternehmen nicht mehr auf: «Die lineare Leasingzinsgestaltung entspricht nun aber bei Personenwagen nicht dem zeitlichen Verlauf der Entwertung, der stark degressiv ist und dazu führt, dass die Fahrzeuge unmittelbar nach dem Verkauf eine massive Werteinbusse erleiden», so das Bundesgericht weiter.

Kein Schutz bei Luxuswagen

Das Leasingunternehmen darf die Höhe der Nachzahlung aber nicht nach seinem Gutdünken festsetzen. Bei der Berechnung muss es sich an die zwingend im Leasingvertrag verankerte «Restwerttabelle» halten. Diese Tabelle, welche Auskunft darüber gibt, wie viel Wert das Auto nach wie vielen Jahren noch hat, ist «nach anerkannten Grundsätzen» zu erstellen. Solche anerkannten Grundsätze sind namentlich die Eurotaxwerte. Hat das Leasingunternehmen im Leasingvertrag zusätzlich eine Vertragsstrafe bei vorzeitiger Kündigung aufgenommen, ist diese in der Regel nichtig. Du musst in diesem Fall zwar die fälligen Leasingzinsen bezahlen, schuldest jedoch weder Zinsen noch Kosten.

Aber aufgepasst: Namentlich in zwei Konstellationen greifen diese gesetzlichen Schutzmechanismen nicht. Zum einen, wenn du dir einen Luxuswagen leistest. Denn sobald das geleaste Auto einen Wert über 80 000 CHF hat, fällt es nicht mehr in den Geltungsbereich des Konsumkreditgesetzes. Zum anderen schützt das Konsumkreditgesetz nur Private. Bist du selbstständig erwerbstätig und least du ein Auto zu geschäftlichen Zwecken, kannst du dich ebenfalls nicht auf das Konsumkreditgesetz berufen.

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70 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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MarGo
27.05.2025 13:17registriert Juni 2015
Über sein Leben nachdenken und die Ansprüche evtl. der Realität anpassen, wär ein erster entscheidender Schritt...
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Ironiker
27.05.2025 14:17registriert Juli 2018
Rosarote Kennzeichen für alle private Leasingfahzeuge würde helfen :-)
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Oliver01
27.05.2025 17:46registriert Februar 2023
Für Private gilt, am besten NIE etwas auf Pump kaufen.

Ansparen und dann kaufen.

Auch auf Ratenzahlungen sollte man verzichten.

Das Geschäft machen immer die Kreditgeber, aber wirklich immer.
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