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Unterhalt: Muss ich Alimente zahlen, auch ohne Kontakt zum Kind?

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Muss ich Alimente zahlen, obwohl mein Sohn nicht mit mir spricht?

Wer Kinder hat, muss für deren Unterhalt aufkommen. Wie sich das Kind verhält, spielt dabei keine Rolle. Mit einer Ausnahme.
30.05.2024, 10:2230.05.2024, 13:17
Vera Beutler / lex4you by TCS
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Die Eltern schulden ihrem Kind Unterhalt. Der Unterhalt besteht zum einen in der Pflege und der Erziehung und zum anderen in Geldzahlungen. Die Eltern müssen den Grundbedarf des Kindes abdecken, so etwa Ausgaben für Essen, Kleidung, Wohnung, Gesundheit und Ausbildung. Wohnen die Eltern zusammen, sorgen sie gemeinsam für den «gebührenden» Unterhalt.

«Das Kind muss sich seinen Unterhalt nicht verdienen: Der Unterhaltsschuldner darf seine Alimentenzahlung nicht vom Verhalten des Kindes abhängig machen»

Unterhalt ist voraussetzungslos geschuldet

Sind die Eltern getrennt oder geschieden, müssen nach wie vor beide für den Unterhalt sorgen. Wohnt aber das Kind hauptsächlich bei einem Elternteil, muss der andere Elternteil Unterhaltszahlungen leisten. Die Höhe der Unterhaltszahlungen ist in einem von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) genehmigten Unterhaltsvertrag oder in einem Gerichtsurteil festgelegt.

Contentpartnerschaft mit TCS / lex4you.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit TCS Rechtsschutz und seiner interaktiven Rechtsauskunftsplattform lex4you.ch. Die Fragen stammen direkt aus dem Alltag von Rechtsschutzversicherten – kompetent beantwortet von der Juristin und Leiterin von lex4you.ch, Vera Beutler. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt.

Die Unterhaltszahlungen dürfen nicht in das Existenzminimum des Unterhaltsschuldners eingreifen, sind aber im Übrigen voraussetzungslos geschuldet. Das Kind muss sich seinen Unterhalt nicht verdienen: Der Unterhaltsschuldner darf seine Alimentenzahlung nicht vom Verhalten des Kindes abhängig machen.

Kind darf Kontakt abbrechen

Das bedeutet nun aber nicht, dass der betreuende Elternteil das Kind gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil – oder umgekehrt – aufhetzen darf. Beide Elternteile haben laut Gesetz «alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Aufgabe der erziehenden Person erschwert». Geschieht dies trotzdem, kann sich der betroffene Elternteil an die KESB wenden. Diese wird sich aber in diesem Rahmen ausschliesslich um die Frage des persönlichen Verkehrs kümmern und nicht den Unterhalt neu regeln.

Lehnt ein Kind von sich aus und aus freiem Willen den persönlichen Kontakt zu einem Elternteil ab, so muss dieser damit leben. Denn der persönliche Kontakt ist ein Recht des Kindes und soll dem Kindeswohl dienen. Lehnt ein urteilsfähiges Kind «den Kontakt zu einem Elternteil kategorisch ab», ist «dieser Kontakt aus Gründen des Kindeswohls auszuschliessen», so das Bundesgericht. Im konkreten Fall ging es um zwei 15-jährige Kinder, die sich weigerten, ihren Vater zu sehen.

Unterhalt für volljähriges Kind muss zumutbar sein

Ist das «Kind» volljährig, in der Erstausbildung und deswegen grundsätzlich noch unterhaltsberechtigt, ist die Lage nicht mehr ganz so klar. Denn hier muss die Unterhaltszahlung dem Unterhaltsschuldner finanziell, ausbildungstechnisch und eben auch persönlich zumutbar sein. Lehnt der erwachsene Sohn den persönlichen Kontakt ohne jede objektive und nachvollziehbare Begründung ab, ist die Pflicht zur Unterhaltszahlung allenfalls unzumutbar. Das Bundesgericht ist aber auch hier zurückhaltend und hebt die Unterhaltspflicht nur auf, wenn «das mündige Kind schuldhaft seinen Pflichten der Familie gegenüber nicht nachkommt», wenn «es mithin ohne Grund aus eigenem Willen die persönlichen Beziehungen zu den Eltern abbricht oder sich grundlos dem persönlichen Verkehr mit ihnen entzieht».

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37 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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closer2edit
30.05.2024 12:33registriert September 2023
Viel Mut und Kraft allen jenen, die in einer schwierigen Situation diesbezüglich stecken. Die deren Einkommen auf das Existenzminimum reduziert wird und dann nicht mal ihre Kinder sehen können, tun mir wirklich sehr sehr Leid.

Kopf hoch!
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Jemima761
30.05.2024 11:57registriert Oktober 2014
Was hat man als mündiges Kind oder überhaupt denn bitte für "Pflichten der Familie gegenüber“?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand grundlos den Kontakt zu seiner Familie abbricht.
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Shirehorse
30.05.2024 16:05registriert August 2023
Bei einer Kollegin hat sich der Sohn von ihr abgewendet weil er beim Vater mehr Freiheiten hat. Chips essen, Süssgetränke konsumieren, gamen bis Mitternacht, nicht in die Schule gehen wenn „gerade kein Bock“ und so weiter. Bei der Mutter gibt es Regeln und das ist unangenehm. Er ist leider zu Jung um die Konsequenzen zu sehen.
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