Fluggäste, welche während des Fluges die Tür öffnen wollen, die Crewmitglieder beleidigen oder sturzbetrunken herumpöbeln: Was es wohl schon immer gab, wird immer häufiger zum Sicherheitsproblem. Gemäss dem Dachverband der Fluggesellschaften IATA gab es im Jahr 2022 einen gemeldeten Fall eines so genannt «unruly passenger» pro 568 Flüge, gegenüber einem gemeldeten Fall pro 835 Flüge im Jahr 2021.
Viele der Pöbeleien sind auch am Boden strafbar, so etwa Beschimpfungen. Auffälliges und nicht regelkonformes Verhalten an Bord ist aber oft nicht nur ehrverletzend, sondern auch ein Sicherheitsrisiko.
«In mehreren Fällen wurde dabei die Sicherheit des Luftfahrzeugs unmittelbar gefährdet, und zuweilen mussten ungeplante Zwischenlandungen eingelegt werden, um Fluggäste, die sich unbotmässig verhielten, aus Sicherheitsgründen abzusetzen», wie der Bundesrat im Zusammenhang mit dem «Abkommen über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen» ausführt.
Auf dem Boden ist grundsätzlich ausschliesslich die Polizei berechtigt, das staatliche Gewaltmonopol auch mittels physischer Gewalt gegen Personen und Sachen durchzusetzen und so Recht und Ordnung zu gewährleisten.
Hoch über den Wolken ist das Gewaltmonopol aus praktischen Gründen etwas anders geregelt. Der Kommandant hat sowohl gegenüber der Besatzung als auch gegenüber den Fluggästen die Bordgewalt. Er übernimmt, wo notwendig, polizeiliche Aufgaben. So kann er gegenüber pöbelnden Fluggästen angemessene Massnahmen einschliesslich Zwangsmassnahmen treffen, um die Sicherheit zu gewährleisten, aber auch, «um Ordnung und Disziplin an Bord aufrechtzuerhalten». Die übrigen Besatzungsmitglieder dürfen ebenfalls Zwangsmassnahmen ergreifen, sofern dies aus Sicherheitsgründen unmittelbar notwendig ist.
Ebenfalls unterschiedlich als auf dem Boden ist die Gerichtsbarkeit geregelt: Das schweizerische Strafrecht ist auch dann anwendbar, wenn du dich gar nicht in der Schweiz, aber gleichwohl in einem schweizerischen Flugzeug befindest. Es ist grundsätzlich ebenfalls anwendbar, wenn du mit einer ausländischen Fluggesellschaft fliegst, aber in der Schweiz landest. Dies selbst dann, wenn sich das Flugzeug während deiner Pöbelei noch gar nicht in der Schweiz befunden hat.
Als Fluggast bist du verpflichtet, «den zur Wahrung der Flugsicherheit sowie zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Disziplin an Bord erteilten Weisungen nachzuleben». Missachtest du die Weisungen der Flugbesatzung, die der Sicherheit dienen, droht dir eine Busse bis zu 20'000 CHF. Je nach Art der Randale kommen noch zusätzliche Sanktionen dazu: Auf Antrag hin kann eine Beschimpfung zu einer Geldstrafe führen, eine einfache Körperverletzung oder eine Sachbeschädigung gar zu einer Freiheitsstrafe. Eine Geld- oder Freiheitsstrafe bedeutet immer einen Eintrag ins Strafregister, nur bei einer Busse unter 5'000 CHF kommst du um den Eintrag herum.
Bist du ein Besatzungsmitglied, kannst du übrigens nicht auf Milde hoffen. Randalierst du nämlich an Bord, weil du angetrunken bist oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen stehst, ist das bereits nach dem Luftfahrtsrecht keine einfache Übertretung mehr, sondern ein Vergehen. Womit dir eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe fast sicher ist.
Zusätzlich sollte ein weltweites Flugverbot ausgesprochen werden, je nach schwere des Deliktes auch lebenslang!
Was ich aber zusätzlich als Massnahme einführen würde:
Offensichtlich alkoholisierte Pax nicht auf den Flieger lassen.
Den Ausschank von Alk an Bord allgemein einschränken!
Mit den letzten beiden Massnahmen könnte man 90% der Vorfälle vermeiden.