Liebe Anina
Das Krankenversicherungs-Gesetz belohnt kostenbewusste Patienten zwar in vielerlei Hinsicht. So gibt es einen Prämienrabatt für die Wahl eines alternativen Versicherungsmodells, bei dem die Versicherten auf die freie Arztwahl verzichten. Ebenso vergünstigt sich die Krankenkassenprämie mit zunehmender Franchise – also einer höheren Kostenbeteiligung der Patienten an Behandlungen.
Anders verhält es sich bei Generika; also Nachbildungen von Medikamenten, deren Patentschutz abgelaufen ist. Alternative Versicherungsmodelle und Wahlfranchisen schaffen zwar Anreize für Generika. Jedoch gibt es keine Versicherung mit einem generellen Prämienrabatt für den Generikakauf.
Allerdings sind Generika in aller Regel aufgrund der tieferen Entwicklungskosten günstiger als die Originalpräparate. Grundsätzlich können Konsumentinnen und Konsumenten durch den Kauf von Generika bis zu 70 Prozent sparen. Jedoch gibt es nicht für alle Medikamente Generika: Patentierte Originalpräparate profitieren 20 Jahre von ihrem Patentschutz. In dieser Zeit darf der Wirkstoff ausschliesslich zur Herstellung des Ursprungsmedikaments verwendet werden.
Wo Generika vorhanden sind, können Versicherte allerdings bestraft werden, wenn der Arzt das Originalpräparat verschreibt und der Apotheker dieses nicht durch ein Generikum ersetzt. Der Grund: An den von der Krankenversicherung gedeckten Medikamentenkauf müssen Versicherte einen Selbstbehalt leisten. Dieser beträgt grundsätzlich 10 Prozent der die Franchise übersteigenden Kosten. Aber bei Medikamenten mit abgelaufenem Patentschutz kann der Selbstbehalt auf 20 Prozent erhöht werden.
Der höhere Selbstbehalt gilt für alle kassenpflichtigen Arzneimittel, für die Generika verfügbar sind, und wenn die Originalpräparate auf Basis des Fabrikabgabepreises den Durchschnitt des günstigsten Drittels aller zugelassenen und gelisteten Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung um mindestens 10 Prozent übersteigen.
Ausgenommen sind einzig Medikamente, die der Arzt oder Chiropraktiker ausdrücklich auf dem Rezept verschreibt, weil medizinische Gründe für das teurere Original sprechen. Die von der 20-Prozent-Regelung betroffenen Medikamente publiziert das Bundesamt für Gesundheit jährlich auf seiner Spezialitätenliste.
Viele Grüsse von Comparis.ch