Liebe Roland
Das ist eine knifflige Frage, die rechtlich noch nicht abschliessend geklärt ist. Es gibt allerdings einige Anhaltspunkte dafür, dass dein Arbeitgeber für die Masken aufkommen sollte.
Die Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie verpflichtet deinen Arbeitgeber nämlich dazu, deine Gesundheit zu schützen und Präventionsmassnahmen zu ergreifen. Da du nicht im Homeoffice arbeiten darfst, muss dein Arbeitgeber andere Massnahmen – wozu u.a. auch die Maskenpflichtzählt – ergreifen. Die Masken könnte man dabei zur persönlichen Schutzausrüstung zählen, für die der Arbeitgeber in der Regel aufkommen muss. Zudem hat dein Arbeitgeber dir gegenüber immer eine Fürsorgepflicht inne.
Dein Arbeitgeber hat die Pflicht, auf die Gesundheit und Sicherheit seiner Arbeitnehmer zu achten (Art. 328 OR). In der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufsunfällen ist festgehalten, dass dir der Arbeitgeber persönliche Schutzkleidung zur Verfügung stellen muss. Konkret: Der Arbeitgeber muss dir die Schutzkleidung bezahlen.
Ob die Hygienemaske im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie in allen Branchen zur persönlichen Schutzkleidung gehört, ist noch nicht definitiv geklärt. Sprich daher am besten direkt mit deinem Arbeitgeber und frag, ob er für die Masken aufkommt.
Seit dem 19. Oktober gilt nicht nur im öffentlichen Verkehr eine Maskenpflicht sondern in allen öffentlichen Innenräumen. Pendelst du mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zur Arbeit, musst du also eine Maske tragen. In den meisten Fällen muss dir der Arbeitgeber die benötigte Maske nicht zur Verfügung stellen. Denn die Fürsorgepflicht deines Arbeitgebers beschränkt sich auf das Arbeitsverhältnis. In der Regel gehört der Arbeitsweg nicht zur Arbeitszeit und somit auch nicht zum Arbeitsverhältnis. Damit verfällt auch die Pflicht, dir Masken für den Arbeitsweg zur Verfügung zu stellen.
Viele Grüsse von Comparis.ch
Hast du noch Fragen zu diesem Thema? Oder hast du eine Frage, die die Comparis-Experten einmal beantworten sollten? Dann schreib eine E-Mail an money-matter@comparis.ch!