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«Mein Arbeitgeber hat eine Maskenpflicht eingeführt. Wer bezahlt?»

Frau mit Maske am Arbeitsplatz
Es gibt einige Anhaltspunkte dafür, dass Arbeitgeber für die Masken aufkommen sollten.Bild: shutterstock.com
Money Matter

«Mein Arbeitgeber hat eine Maskenpflicht eingeführt. Wer bezahlt?»

Roland (29): «Mein Arbeitgeber hat aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklung eine Maskenpflicht im Büro eingeführt. Kann ich verlangen, dass mein Arbeitgeber mir den Gesichtsschutz zahlt? Oder muss ich selbst dafür aufkommen?»
23.10.2020, 09:5523.10.2020, 15:31
Elena Wetli / comparis
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Liebe Roland

Das ist eine knifflige Frage, die rechtlich noch nicht abschliessend geklärt ist. Es gibt allerdings einige Anhaltspunkte dafür, dass dein Arbeitgeber für die Masken aufkommen sollte.

Die Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie verpflichtet deinen Arbeitgeber nämlich dazu, deine Gesundheit zu schützen und Präventionsmassnahmen zu ergreifen. Da du nicht im Homeoffice arbeiten darfst, muss dein Arbeitgeber andere Massnahmen – wozu u.a. auch die Maskenpflichtzählt – ergreifen. Die Masken könnte man dabei zur persönlichen Schutzausrüstung zählen, für die der Arbeitgeber in der Regel aufkommen muss. Zudem hat dein Arbeitgeber dir gegenüber immer eine Fürsorgepflicht inne.

Der Arbeitgeber muss seiner Fürsorgepflicht nachkommen

Dein Arbeitgeber hat die Pflicht, auf die Gesundheit und Sicherheit seiner Arbeitnehmer zu achten (Art. 328 OR). In der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufsunfällen ist festgehalten, dass dir der Arbeitgeber persönliche Schutzkleidung zur Verfügung stellen muss. Konkret: Der Arbeitgeber muss dir die Schutzkleidung bezahlen.

Ob die Hygienemaske im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie in allen Branchen zur persönlichen Schutzkleidung gehört, ist noch nicht definitiv geklärt. Sprich daher am besten direkt mit deinem Arbeitgeber und frag, ob er für die Masken aufkommt.

Contentpartnerschaft mit Comparis.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit Comparis.ch. Die Fragen in dieser Rubrik wurden dem Kundencenter von Comparis gestellt und von Experten beantwortet. Die Antworten werden als Ratgeber in dieser Rubrik veröffentlicht. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt. (red)

Seit dem 19. Oktober gilt nicht nur im öffentlichen Verkehr eine Maskenpflicht sondern in allen öffentlichen Innenräumen. Pendelst du mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zur Arbeit, musst du also eine Maske tragen. In den meisten Fällen muss dir der Arbeitgeber die benötigte Maske nicht zur Verfügung stellen. Denn die Fürsorgepflicht deines Arbeitgebers beschränkt sich auf das Arbeitsverhältnis. In der Regel gehört der Arbeitsweg nicht zur Arbeitszeit und somit auch nicht zum Arbeitsverhältnis. Damit verfällt auch die Pflicht, dir Masken für den Arbeitsweg zur Verfügung zu stellen.

Viele Grüsse von Comparis.ch

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42 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Bernhard K.
23.10.2020 10:59registriert September 2016
Momoll, eine Maske kostet heute max. 50 Rappen. Da finde ich es schon wichtig, den Betrag vom Arbeitgeber zu fordern. Im Gegenzug finde ich es dann aber auch richtig, dass der Mitarbeiter für jedes auch kürzeste private Telefongespräch ausstempelt (Ironie off).
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Rudolf VII
23.10.2020 11:22registriert März 2020
ich bin froh, dass wir doch auch noch über ganz kleine Probleme diskutieren können.
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ChillDaHood
23.10.2020 11:35registriert Februar 2019
Faszinierend, jetzt verstehe ich, weshalb mein Arbeitgeber im "Ab jetzt Maske im Büro" - Mail angegeben hat an welchen Stellen man sich im Büro eine Maske holen kann, wenn man keine dabeihat... es ist mir nicht mal in den Sinn gekommen, dass das der AG bezahlen könnte/müsste - ich fahre allerdings auch mit dem ÖV ins Geschäft und hab dementsprechend eh eine dabei. Am Platz selber muss ich sie nicht tragen, aber in den Gängen.
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