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Der Enthüller

Bundesgericht verurteilt Schwarzfahrer zu fünf Jahren Stehpendeln 

Der Albtraum jedes Pendlers: Andere Pendler.Bild: KEYSTONE
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Bundesgericht verurteilt Schwarzfahrer zu fünf Jahren Stehpendeln 

13.03.2014, 14:5917.03.2014, 15:16
Claudio Gagliardi
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Lausanne (den) - Kevin Zaugg aus dem Zürcher Säuliamt stehen harte Zeiten bevor. Das Bundesgericht hat den unbelehrbaren Schwarzfahrer am Dienstag zu fünf Jahren Pendeln im morgendlichen Berufsverkehr verurteilt. Man wolle mit der drakonischen Strafe ein Exempel statuieren, sagten die Richter in einer Pressemitteilung. Doch der Reihe nach. 

Zaugg lebt in Hedingen und pendelt jeden Tag an seine Arbeitsstelle als Informatiker in Affoltern am Albis. «Die Stationen liegen nur drei Minuten auseinander. Da wäre ich doch schön blöd gewesen, mir dafür jedes Mal ein Billett zu besorgen. Im Nachhinein hätte ich es wohl besser getan», sagt Zaugg nach dem Urteil. Denn trotz der kurzen Reisedistanz wurde der 35-Jährige zwischen Dezember 2010 und Januar 2014 über 50 Mal ohne Billett erwischt. Er wurde dafür vom Bezirksrichter zu drei Wochen Zeitungseinsammeln in Zürcher S-Bahnen verknurrt, das Obergericht bestätigte diese Strafe. Doch Zaugg zog den Fall weiter, in der Hoffnung, mit einer milderen Strafe davon zu kommen.

Sitzen verboten

Umso härter trifft ihn nun dieser Entscheid aus Lausanne. «Mein Mandant ist bei der Urteilsverkündung zusammengebrochen», sagt Anwalt Valentin Landmann. «Wir überlegen uns, den Entscheid am Menschenrechtsgerichtshof in Brüssel anzufechten. Aber ich bin ehrlich, die Chancen stehen schlecht, denn das Vergehen meines Mandanten ist schon recht gravierend.»

Apples iWatch wird von vielen Konsumenten falsch angewendet.
Apples iWatch wird von vielen Konsumenten falsch angewendet.Bild: KEYSTONE

So sehen das auch die Lausanner Richter und belegen Kevin Zaugg mit einer ganzen Reihe von Auflagen. So muss er jeden Morgen um 07:21 mit der S12 von Winterthur an den Zürcher HB pendeln und von dort den 11er Richtung Bucheggplatz nehmen. «Unsere Experten haben berechnet, das dies die schlimmste aller Zürcher Pendlerstrecken ist. Schliesslich soll die Strafe eine abschreckende Wirkung für andere Schwarzfahrer haben», so Bundesrichter Sandro Zapella. Erschwerend kommt hinzu, dass Zaugg währen der ganze Reisedauer stehen muss, auch wenn es noch freie Sitzplätze hätte.

In Folge des Urteils muss Zaugg nun seinen Wohnort wechseln und sich eine neue Stelle in der City suchen. Zur Überwachung wird ihm auch eine Fussfessel montiert. «So können wir überprüfen, ob Zaugg die vorgegebene Pendlerstrecke einhält und nicht auf anderen Wegen ans Ziel gelangt.»

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