Die Sommerferien kommen – oder sind bereits da. Wer mit dem Auto ins Ausland reist, greift gerne auf ein Navigationsgerät oder ein Smartphone mit Navi-App zurück. Allerdings gilt es dabei, einige wichtige Punkte zu beachten, wie die Schweizer Fachzeitschrift «PCtipp» in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet. Wir fassen zusammen.
Wer das Navi in der Mitte der Windschutzscheibe montiert, riskiert eine Verzeigung mit saftiger Busse – oder gar den Entzug des Fahrausweises. Je nach Kanton werden Verstösse mehr oder weniger streng geahndet, wie der Internet-Vergleichsdienst Comparis im Februar berichtete. Wer von der Polizei erwischt werde, müsse sich auf eine Busse von bis zu 500 Franken gefasst machen. Zusätzlich fallen Schreibgebühren an. So könnten schnell 800 Franken zusammenkommen.
Im Schweizer Strassengesetz ist folgender Passus zu finden: «Der Führer oder die Führerin muss bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, ausserhalb eines Halbkreises von 12,0 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können.»
Sprich: Das Sichtfeld des Autofahrers muss frei sein. Ausnahmen sind ausdrücklich zugelassene Gegenstände wie die Sonnenblende, der Innenspiegel und die Autobahnvignette.
In der Praxis bedeutet dies laut Comparis.ch: «Der digitale Wegweiser sollte entweder am oberen oder unteren Rand im Winkel von Armaturenbrett und Frontscheibe platziert werden.»
Wer sicher gehen will, dass das Navi vorschriftsgemäss montiert ist, markiert 12 Meter vor dem Auto den Sichtradius, befestigt das Navi an der Frontschutzscheibe und überprüft, ob das Sichtfeld frei ist.
Dazu schreibt Comparis.ch: «Je nach Automodell kann die Umsetzung dieser Regel schwierig sein. Man denke da beispielsweise an Sportflitzer mit ihren recht kleinen Scheiben. Da bleibt dem Fahrer bloss, auf die Kulanz der Polizei zu hoffen.»
Falsch montierte Navis werden nicht in allen Schweizer Kantonen gleich geahndet. Als besonders tolerant gilt laut Comparis das Wallis. Dort verteile die Polizei keine Bussen, sondern gebe Hinweise zur richtigen Montage. Im Kanton Zürich toleriere es die Polizei, wenn das Navi am oberen oder unteren Rand der Windschutzscheibe angebracht ist.
Verboten ist nicht nur die falsche Montage, sondern auch die Bedienung des Navis durch den Fahrzeuglenker während der Fahrt. Das Smartphone oder Navigationsgerät dürfe weder abrutschen noch in die Quere kommen, hält «PCtipp» fest. Eine gute Halterung sei deshalb zentral.
Die Luftschlitzhalterung bietet den Vorteil, dass sich das Navi nicht im Bereich der Windschutzscheibe befindet. Allerdings warnt der «PCtipp», die Halterung dürfe unter keinen Umständen in der Nähe des Airbag-Entfaltungsbereichs platziert werden. Falls dies nicht beachtet werde, drohe bei einem Aufprall Lebensgefahr.
Bei der Saugnapfhalterung können Hitze und Sonneneinstrahlung den Gummi mit der Zeit spröde machen. Navis mit Saugnapf sollten zur besseren Sicherheit auf dem Armaturenbrett aufliegend befestigt werden.
Und zum Schluss noch dies: Radarwarnsysteme sind in der Schweiz verboten, im Gegensatz zu umliegenden Ländern wie Italien oder Frankreich. Bei importierten Geräten muss die Funktion in den Einstellungen deaktiviert werden, und kann natürlich nach dem Überqueren der Landesgrenze wieder aktiviert werden.
(dsc)