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Warnung: Trojaner mit Absender der Schweizer Sicherheitsbehörde KOBIK im Umlauf

Infizierte Computer zeigen eine täuschend echte Seite der Bundesbehörde an.
Infizierte Computer zeigen eine täuschend echte Seite der Bundesbehörde an.Bild: Cybercrime
Malware im Namen der Bundesstelle

Warnung: Trojaner mit Absender der Schweizer Sicherheitsbehörde KOBIK im Umlauf

24.03.2014, 12:3924.03.2014, 15:06
Philipp Rüegg
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Der Name der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität FEDPOL beziehungsweise KOBIK wird derzeit zu Betrugsversuchen missbraucht. Die Bundesbehörde warnt vor einer Schadsoftware, die nach Befall des Computers ein offiziell anmutendes Logo anzeigt und vorgibt, dass die Funktionen des Computers «aus Gründen unbefugter Netzaktivitäten ausgesetzt» worden seien. Eine Entsperrung sei nur möglich, wenn innerhalb von 24-48 Stunden eine Zahlung in der Höhe von CHF 150 (Betrag kann variieren) geleistet werde.

In diesem Fall gilt: Zahlen Sie auf keinen Fall den geforderten Betrag! Hinter all diesen Meldungen und Infektionen stecken kriminelle Machenschaften, teilt die Behörde mit.

Schadsoftware nimmt verschiedene Formen an

Die in ähnlichen Variationen bereits seit 2011 in der Schweiz kursierende Schadsoftware macht sich in der aktuellen Form mit der Sperrung des Browsers und folgender Meldung bemerkbar: «Polizei. WARNUNG! Zugang von Ihrem Browser wurde vorläufig aus den unten aufgelisteten Gründen gesperrt.» 

Das gesperrte Browser-Fenster lässt sich allerdings über den Task-Manager (Ctrl+Alt+Del) ganz einfach schliessen. Stellen Sie sicher, dass Ihr Browser beim Neustart nicht wieder die zuletzt besuchten Seiten öffnen will (sonst fängt alles wieder von vorne an). Im Notfall deaktivieren Sie Java in Ihrem Browser, rät die Sicherheitsbehörde. 

Nie auf die Forderungen der Betrüger eingehen

Während es sich in der oben beschriebenen Variante nicht wirklich um einen Trojaner handelt, kann es in anderen Fällen zur tatsächlichen Sperrung des Systems kommen. KOBIK rät auch in diesem Fall, die geforderte Summe nicht zu bezahlen, da der Computer nach einer allfälligen Entsperrung durch die Täter immer noch infiziert ist und die Sperre jederzeit wieder aktiviert werden könnte. Wie man dabei vorgehen soll, können Sie hier nachlesen.

Um gegen solche Vorfälle gewappnet zu sein, gilt wie immer: Virenschutz installieren und aktuell halten, regelmässig ein Backup der wichtigsten Daten anlegen und beim Öffnen von E-Mails mit unbekanntem Absender eine gesunde Portion Skepsis walten lassen. 

In welcher Form die Schadsoftware noch auftauchen kann, lesen Sie hier. (pru)

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