Die Digital-News im Überblick:
Seit mehr als 15 Jahren setze der japanische Künstler Tatsuo Horiuchi die feinen Details von Bergen, Kirschblüten und dichten Wäldern mit dem unwahrscheinlichsten Malwerkzeug um: dem Tabellenkalkulations-Programm Excel von Microsoft. Dies schreibt die in New York lebende Bloggerin Swiss Miss.
Die Ende November bei YouTube veröffentlichte Reportage trägt den Titel «The Michelangelo of Microsoft Excel».
Der Senior sagt, er habe sich nach seiner Pensionierung das Malen als Hobby ausgesucht. Und weil er kein Geld ausgeben wollte, begann er damit, digitale Kunstwerke mit einer Software zu schaffen, die eh schon auf seinem Computer lief.
(dsc, via Daring Fireball)
Ein geschäftlicher Streit zwischen YouTube und Amazon zieht zunehmend die Nutzer in Mitleidenschaft. Die Google-Videoplattform zieht ihre App nun auch von Amazons Fernsehbox Fire TV zurück. Ausserdem wird die Anwendung auch das Gerät Echo Show verlassen – einen smarten Lautsprecher mit Display, auf den sie gerade erst wieder zurückgekehrt war.
YouTube erklärte das Vorgehen am Dienstag mit einer Benachteiligung durch den weltgrössten Online-Händler. So habe Amazon Google-Geräte wie den Streaming-Stick Chromecast und den Lautsprecher Google Home nicht im Sortiment und habe aufgehört, einige Produkte von Googles Smarthome-Marke Nest zu verkaufen. Ausserdem sei Amazons Streamingdienst Prime Video nicht für Nutzer der Plattform Google Cast verfügbar.
Amazon war bereits in einen ähnlichen Streit mit Apple verwickelt. Nach einer vor einigen Monaten erzielten Einigung soll Amazons Video-Angebot auf Apples Fernsehbox Apple TV kommen – die dann auch beim Online-Händler bestellbar sein wird.
Bei Konflikten dieser Art geht es oft zum Beispiel um die Auswertung von Daten oder das Nutzererlebnis – etwa, dass von einem Algorithmus immer weitere Videos vorgeschlagen werden.
(dsc/sda/dpa)
Apple hat sich im juristischen Streit um den Markennamen iPad gegen seinen chinesischen Wettbewerber Xiaomi durchgesetzt. Das Gericht der Europäischen Union entschied am Dienstag, dass Xiaomi sein Tablet «Mi Pad» in Europa nicht als Marke registrieren darf.
Der Name sei dem des grösseren US-Konkurrenten zu ähnlich, argumentierte die zweithöchste Instanz. Dadurch sei es wahrscheinlich, dass Konsumenten beide Geräte verwechseln könnten.
Xiaomi hatte bereits 2014 beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) einen Registrierungsantrag gestellt. Die Chinesen können nun vor der höchsten europäischen Instanz, dem Gerichtshof der Europäischen Union, Berufung einlegen.
(sda/reu)