Online-Plattformen dürfen nicht mehr nach Kinderpornografie scannen
Seit heute dürfen Online-Plattformen in der EU im Kampf gegen Kinderpornografie keine private Kommunikation mehr durchsuchen. Eine Übergangsregelung für die sogenannte freiwillige «Chatkontrolle» ist ausgelaufen, über eine dauerhafte Lösung wird in der Europäischen Union noch verhandelt.
Eine zeitlich befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln hatte es den Anbietern von Online-Kommunikation erlaubt, auch privat gesendete Inhalte auf Darstellungen von Kindesmissbrauch zu kontrollieren. Unternehmen wie WhatsApp, Instagram, Microsoft und Google konnten etwa Inhalte mit automatisierten Programmen scannen, um verbotene Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch aufzuspüren und zu melden. Dabei ging es vor allem um Bilder und Videos.
Bisher keine Einigung in Verhandlungen
Eine erneute Verlängerung der Übergangslösung scheiterte, weil das Europäische Parlament die Ausnahme beschränken wollte. Nach dem Willen eines Grossteils der Abgeordneten sollten Kontrollen etwa nur bei konkreten Verdachtsfällen möglich sein. Solchen Einschränkungen wollten die EU-Staaten bisher allerdings nicht zustimmen.
Beide Seiten verhandeln nun, wie eine dauerhafte Lösung aussehen könnte. Ob und wann sie sich einigen, ist offen. Zunächst greifen nun wieder die europäischen Datenschutzregeln. Unabhängig von der europäischen Diskussion über «Chatkontrolle» können deutsche Ermittlungsbehörden in konkreten Strafverfahren auch weiterhin auf private Kommunikation zugreifen. (sda/dpa)
