Deutschland: Betreuer soll Kinder 41-fach missbraucht haben
Das Cybercrime-Zentrum des südwestlichen Bundeslandes Baden-Württemberg erhob unter anderem wegen schweren Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen sowie der Herstellung kinderpornografischer Inhalte Anklage gegen den Mann. Ihm werden 41 Fälle teils schwerer sexueller Gewalt gegen die Kinder vorgeworfen, wie das Cybercrime-Zentrum und die Polizei weiter mitteilten.
Der Beschuldigte habe im an Stuttgart angrenzenden Rems-Murr-Kreis bis zu seiner Festnahme im Oktober 2025 als Tagesvater gearbeitet. Um die Kinder habe er sich zu Hause gekümmert, sagte ein Polizeisprecher. Seit 2020 soll der Mann in insgesamt 41 Fällen sexuelle Handlungen an oder vor jeweils mindestens einem von insgesamt acht der von ihm betreuten Kinder vorgenommen haben.
Jüngstes Opfer noch im Säuglingsalter
Zum Alter des Mannes sowie zu seinem Wohn- beziehungsweise Arbeitsort äusserten sich die Ermittler nicht. Er sei sonst schnell identifizierbar, sagte ein Sprecher. Auch zu den ihm vorgeworfenen Missbrauchstaten werde es keine weiteren Ausführungen geben.
Die Opfer seien zwischen weniger als einem Jahr und zwölf Jahre alt gewesen. Das betroffene Kind im ersten Lebensjahr habe sich bei den sexuellen Handlungen mit im Raum befunden, sei aber nicht selbst von einem Übergriff betroffen gewesen, hiess es weiter.
In Tauschbörse aufgedeckt
Ausserdem soll der Deutsche in zwei Fällen Kinder bei sexuellen Handlungen untereinander aufgenommen haben. In mindestens einem Raum, in dem die Kinder betreut wurden, sei eine Kamera installiert gewesen. Auch habe der Mann kinderpornografische Inhalte an andere weitergegeben, lauten die Vorwürfe weiter.
Die Ermittler waren dem Mann mit Hilfe der Strafverfolgungsbehörden im benachbarten Bundesland Bayern auf die Schliche gekommen, im Rahmen von Ermittlungen in einem sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk – das sind Tauschbörsen für Kinderpornografie. Bei dem Mann wurden schliesslich elektronische Geräte mit einschlägigen Darstellungen gefunden. Er sitzt seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft. Das Landgericht Stuttgart muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. (dab/sda/dpa)
