Wer seine Daten bei Facebook löscht, sollte nicht davon ausgehen, dass der Konzern sie nicht mehr hat. Das stellte der Österreicher Max Schrems 2011 fest. Er hatte von Facebook die Herausgabe aller über ihn gespeicherten Informationen verlangt. Von der Europazentrale im irischen Dublin bekam er mehr als 1200 Druckseiten Material zugeschickt – darunter längst gelöschte Angaben. Schrems klagte und fand rund 25'000 Unterstützer. Für jeden verlangt er rund 500 Euro Schmerzensgeld.
Am Donnerstag hat die erste Anhörung vor einem Landesgericht in Wien begonnen; vorerst geht es nun um die Zulässigkeit der Klage. Max Schrems sagte, er hoffe auf einen «bedeutenden Prozess» gegen datensammelnde US-Unternehmen. Der 27-Jährige wirft Facebook zahlreiche Rechtsverletzungen vor, insbesondere das in seinen Augen nach EU-Recht unzulässige Sammeln persönlicher Daten.
Ausserdem moniert er, dass Facebook persönliche Nutzerdaten nicht vor dem Zugriff des US-Geheimdienstes NSA schütze. Die Kläger rund um Schrems fordern Facebook nun auf, die «Massenüberwachung zu stoppen» und eine Unternehmenspolitik zum Schutz der Privatsphäre zu verfolgen, die jeder Nutzer verstehe.
Court hearing in Vienna went well. Facebook's attempt to argue that I am not a consumer seems to have failed.. ;)
— Max Schrems (@maxschrems) 9. April 2015
Gericht gut gelaufen. Einladung zur #ZIB2 den 2. Tag in Folge abgesagt.. Flossen hoch und dann raus in die Sonne.. ;) pic.twitter.com/NWL36vwgkE
— Max Schrems (@maxschrems) 9. April 2015
Schrems kämpft seit fast vier Jahren gegen die Ausbeutung persönlicher Daten im Internet. Er gründete die Initiative Europe-v-Facebook und wandte sich an die irische Datenschutzbehörde DPC, weil das soziale Netzwerk in dem Land seinen Europasitz hat. Der oberste irische Datenschützer lehnte die Überprüfung der Vorwürfe jedoch ab, weil das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen europäischen Unternehmen erlaubt, personenbezogene Daten in die USA zu übermitteln.
Damit erreichte Schrems, dass sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) seit März damit befasst, inwieweit Google, Facebook und weitere Unternehmen die EU-Grundrechtecharta zum Schutz personenbezogener Daten beachten müssen.
In Europa existierten Gesetze zum Schutz der Privatsphäre, sagte Schrems, sie würden aber nicht eingehalten. Im Kern gehe es darum, zu klären, ob sich Online-Unternehmen an die Regeln halten müssten, oder ob sie «irgendwo im Wilden Westen leben» und dort tun könnten, was sie wollten.
Auch eine Niederlage im Kampf gegen Facebook fände Schrems nach eigener Aussage äusserst «interessant»: Denn dann stelle sich die Frage, weshalb geltende Gesetze gebrochen werden dürften.
(isa/AFP)