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Facebook führt Widerspruchsrecht bei gelöschten Beiträgen ein

Facebook führt Widerspruchsrecht bei gelöschten Beiträgen ein

24.04.2018, 14:4124.04.2018, 14:41

Facebook wird Nutzern erstmals die Möglichkeit geben, der Löschung ihrer Beiträge durch das Online-Netzwerk zu widersprechen. Die Funktion soll bis Jahresende weltweit für Löschgründe wie Nacktheit, Hassbotschaften und Gewaltdarstellung eingeführt werden. Weitere Kategorien sollen folgen. Die Beschwerden würden dabei typischerweise binnen 24 Stunden geprüft, erklärte Facebook am Dienstag.

Zugleich legte Facebook am Dienstag erstmals die Richtlinien für seine Löschaktionen offen: «Die Standards basieren auf Feedback von unserer Community sowie von Experten aus Bereichen wie Technologie und öffentliche Sicherheit.» Das Unternehmen räumte aber ein: «Unsere Richtlinien sind nur so gut wie ihre Durchsetzung – und die ist nicht perfekt.»

Facebook war für seine geheime Löschaktionen heftig kritisiert worden. Nun stellte das Unternehmen klar:

«Unsere Standards entwickeln sich kontinuierlich weiter – basierend auf diesem Feedback sowie den Veränderungen sozialer Normen und in der Sprache. Was sich jedoch nicht geändert hat – und sich nicht ändern wird – sind die den Standards zugrunde liegenden Prinzipien von Sicherheit, Mitspracherecht und Fairness.»

Die neuen Gemeinschaftsstandards spiegeln die Regeln der 7600 Moderatoren wider, die fragwürdige Inhalte überprüfen und dann entscheiden, ob sie gelöscht werden. Die neuen Standards folgten also eng den internen Richtlinien, nach denen die Prüfer beim Löschen gemeldeter Beiträge vorgehen, betonte Facebook-Managerin Siobhan Cummiskey. «Wir haben einige Details zurückgehalten, weil wir nicht wollen, dass Leute das System austricksen können», schränkte sie zugleich ein. Diese ausführliche öffentliche Version der Benimmregeln solle stets zusammen mit den internen Richtlinien aktualisiert werden.

Das Fazit: Die Standards haben sich nicht geändert, doch die Regeln sind nun detaillierter und offengelegt.

(oli/sda/dpa)

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