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Wegen Facebook-Hetze gegen Kanzlerin Merkel: 40-Jähriger verurteilt

epa09143182 German Chancellor Angela Merkel attends the national central mourning act for the deceased during the Corona pandemic at the Konzerthaus Berlin concert hall in Berlin, Germany, 18 April 20 ...
Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde in der Corona-Pandemie zum Ziel von Corona-Verharmlosern und Rechtsextremen.Bild: keystone

Nach Facebook-Hetze gegen Merkel: 40-jähriger Corona-Schwurbler verurteilt

Der gelernte Gärtner war Mitglied einer geschlossenen, etwa 5000 Mitglieder umfassenden Facebook-Gruppe, in der auch zu Gewalt gegen «Asylanten und Migranten» aufgerufen wurde.
27.05.2021, 16:4728.05.2021, 09:23

Ein Berliner Facebook-Nutzer ist nach Hetze gegen die deutsche Kanzlerin Angela Merkel zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Der 40-Jährige habe sich der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten sowie der Volksverhetzung schuldig gemacht, begründete das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Donnerstag. Der Angeklagte hatte zuvor gestanden und erklärt, er habe sich «übelst über die Corona-Massnahmen geärgert». Er bedauere sein damaliges Verhalten sehr.

Der gelernte Gärtner war laut Anklage im Juni 2020 Mitglied einer geschlossenen, etwa 5000 Mitglieder umfassenden Facebook-Gruppe. Ziel zumindest eines Teils der Gruppe sei es gewesen, im Chat zu schwersten Straftaten gegen Kanzlerin Merkel sowie gegen Migranten aufzurufen. So habe der 40-Jährige gehetzt, Merkel sowie «Asylanten und Migranten» müssten «vernichtet» werden.

Verstärkt Alkohol konsumiert

Der nicht vorbestrafte Angeklagte sagte weiter, das Schlimmste sei für ihn der Lockdown gewesen. «Ich durfte längere Zeit nicht zur Arbeit, durfte nicht mehr meine Freunde sehen», so der 40-Jährige, der laut Gutachten an einer autistischen Störung leidet.

Auch seine Therapie in einer heilpädagogischen Ambulanz sei weggefallen. Er habe verstärkt Alkohol konsumiert – «ich wusste nicht mehr, was falsch und was richtig war». Er bereue die Taten und werde «nie wieder so einen Mist machen».

Das Gericht entsprach mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin. Der 40-Jährige erklärte, er werde die Entscheidung annehmen.

(dsc/sda/dpa)

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