Facebook muss in seinem Netz weiterhin nicht aktiv nach rechtswidrigen Inhalten gegen einen Flüchtling suchen und diese löschen. Das hat das Landgericht Würzburg am Dienstag entschieden.
Der syrische Flüchtling unterlag mit seinem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Internetriesen. Er muss also weiterhin selbst verleumderische Beiträge gegen ihn suchen und melden.
Facebook habe sich die Verleumdungen von Dritten nicht zu eigen gemacht und könne deshalb nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden, begründete der vorsitzende Richter der Ersten Zivilkammer sein Urteil.
Zu dem Rechtsstreit gegen den US-Konzern war es gekommen, weil der syrische Flüchtling auf verleumderischen Fotomontagen fälschlicherweise als Terrorist und Attentäter dargestellt wurde. Der rechtswidrige Beitrag wurde hundertfach geteilt.
Der Flüchtling forderte deshalb von Facebook nicht nur den Originalbeitrag, sondern auch alle Duplikate zu löschen. Weil der Konzern das nicht gänzlich tat, klagte der Mann.
Dessen Anwalt sieht nun vor allem den Gesetzgeber in der Pflicht, weil Appelle an die Freiwilligkeit nicht ausreichten, zum Beispiel mit hohen Geldstrafen. Es müsse Unternehmen wie Facebook finanziell weh tun, geltendes Recht zu verletzen.
Der Fall wurde in Würzburg verhandelt, weil der Anwalt des Flüchtlings seine Kanzlei in der Residenzstadt hat.
(dsc/sda/dpa)