trüb und nass
DE | FR
Digital
Justiz

Garmin-Versicherer muss nach Cyber-Erpressung Lösegeld erstatten

Garmin-Versicherer muss nach Cyber-Erpressung Lösegeld erstatten

02.10.2023, 12:0003.10.2023, 07:52
Mehr «Digital»

Nach einer Cyber-Erpressung des Garmin-Unternehmens muss dessen britischer Versicherer für die bezahlte Lösegeldsumme aufkommen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Versicherungs-Gesellschaft hatte die Leistung verweigert, weil sie angeblich Sanktionen durch die US-Regierung befürchtete. Bei den mutmasslichen Hackern handelt es sich um eine russische Gruppe.

Am 22. Juli 2020 wurde ein Teil der von Garmin betriebenen Systeme durch einen Angriff mit Ransomware (Erpressungs-Software) lahmgelegt. Die Täter forderten ein Lösegeld von 1500 Bitcoin für den Entschlüsselungscode. Dies entsprach damals ungefähr 13,5 Millionen Franken. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichtem Urteil des Bundesgerichts hervor.

Garmin beauftragte eine auf Risikomanagement spezialisierte Firma mit den Verhandlungen und wandte sich an seine Versicherer – unter anderem an die britische Gesellschaft – um eine Rückerstattung der Lösegeld-Summe zu erhalten. Die Garmin-Systeme waren fünf Tage blockiert, was dem Unternehmen einen geschätzten Schaden von 15 Millionen US-Dollar verursachte.

Risiko von Sanktionen

Eine der Versicherungen weigerte sich zu zahlen. Sie berief sich auf einen Vorbehalt im Versicherungsvertrag, der Leistungen ausschliesst, wenn dadurch Sanktionen durch die US-Behörden drohen. Die Versicherung geht davon aus, dass der Angriff von Evil Corp durchgeführt wurde.

Es handelt sich dabei um eine Gruppe russischer Hacker, die auf einer Sperrliste des US-Finanzministeriums standen. Die Versicherung stützte ihre Annahme auf die Software Wasted-Locker, die der von dieser Gruppe verwendeten Software ähnlich ist und auf die an den Tag gelegte Vorgehensweise.

Diese Begründung wurde vom Zürcher Handelsgericht zurückgewiesen. Es erachtete die vom Versicherer herangezogenen Indizien nicht als unwiderlegbaren Rückschlüsse auf die Beteiligung von Evil Corp. Zudem sei nicht nachgewiesen, dass eine Versicherungsleistung an Garmin zu einer Sanktion durch die Amerikaner führen würde.

Das Bundesgericht stützt in seinem Entscheid die Argumentation des Handelsgerichts. Es hat die Rügen des Versicherers abgewiesen.

(Urteil 4A_206/2023 vom 17.8.2023)

(sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet um die Zahlung abzuschliessen)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Elon M. und das perfekte Auto für den Weltuntergang
Der Cybertruck illustriert, was beim Tesla-Chef falsch läuft: Ein Weltverbesserer droht zum Menschenfeind zu werden.

Elon Musk liebt die Provokation. Und dafür ist ihm praktisch jedes Mittel recht.

Zur Story