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Schweizer E-ID – Bundesrat nimmt im Parlament neuen Anlauf

HANDOUT - Der neue Schweizer Pass und die neue Schweizer Identitaetskarte sind ab sofort erhaeltlich: Beid koennen ab dem 31. Oktober 2022, bei den kantonalen Passbueros oder den Schweizer Vertretunge ...
Ein sicherer digitaler Ausweis soll das Alltagsleben erleichtern. Nun ist die Politik dran.Bild: keystone

Nationalrat tritt auf neue Vorlage zur E-ID ein – so geht es weiter

Der Nationalrat hat der neuen Vorlage des Bundesrats zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises in der Schweiz (E-ID) sehr deutlich zugestimmt. Drei Jahre nach dem Scheitern einer ersten Vorlage scheint damit möglich, dass die E-ID im Jahr 2026 eingeführt wird.
14.03.2024, 07:3014.03.2024, 11:54
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Die grosse Kammer stimmte dem Gesetzesentwurf am Donnerstag mit 175 zu 12 Stimmen bei zwei Enthaltungen zu. Die Nein-Stimmen kamen aus der SVP-Fraktion. Der Rat bewilligte auch insgesamt rund hundert Millionen Franken für den Aufbau und den Betrieb der nötigen Systeme. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

Im Nationalrat lautete der Tenor, die neue Vorlage sei viel besser als die frühere. Das Bundesamt für Justiz habe die richtigen Schlüsse aus der Niederlage von 2021 gezogen. Gut sei auch, dass die damaligen Gegner der Vorlage in die Erarbeitung der neuen Vorlage einbezogen worden seien.

Die Rede war unter anderem von einer «ausgereiften Vorlage» (Maya Bally, AG, im Namen der Mitte-Fraktion), «wesentlichen Verbesserung» (Min Li Marti, ZH, SP-Fraktion) und «sehr guten Vorlage» (Sibel Arslan, BS, Grünen-Fraktion).

E-ID: Gratis und freiwillig

2021 scheiterte ein erstes E-ID-Gesetz klar an der Urne, nachdem das Referendum dagegen ergriffen worden war. Sicherheitsbedenken gaben laut Abstimmungs-Nachbefragungen den Ausschlag für das Nein des Volks. Damals wollte der Bundesrat noch Privaten die Herausgabe der E-ID überlassen.

Das neue E-ID-Gesetz sei grundlegend neu konzipiert worden, sagte nun Justizminister Beat Jans im Nationalrat. Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation werde gemäss der neuen Vorlage die Vertrauensinfrastruktur bereitstellen, die für die E-ID benötigt wird. Das Bundesamt für Polizei werde für die Ausstellung der E-ID verantwortlich.

Der dezentralen Datenspeicherung sei bei der Konzeption grosses Gewicht beigemessen worden, sagte Jans weiter: Die persönlichen Daten würden auf dem Mobiltelefon der E-ID-Nutzerinnen und -Nutzer gespeichert. Dort seien sie mehrfach geschützt. Regelmässige Prüfungen des Systems, auch durch Externe, seien vorgesehen.

Die E-ID werde kostenlos und und freiwillig sein - die heutigen Identitätskarten oder Pässe würden dadurch nicht ersetzt. Auch Personen mit Beeinträchtigungen könnten sie benutzen. Geplant ist, dass die E-ID online, aber auch im Passbüro erhältlich ist.

«Ziel ist, dass wir uns ab 2026 sicher und einfach in der virtuellen Welt ausweisen können», sagte Jans. Das werde allen das Leben erleichtern und Zeit sparen. Ein konkreter Anwendungsfall ist laut Parlamentsunterlagen etwa die elektronischen Bestellung eines Strafregisterauszugs oder der Altersnachweis beim Kauf von Alkohol in einem Laden.

Grundlage für digitale Transformation

Der Bundesrat will weiter, dass die zum Zweck der E-ID geschaffene staatliche Infrastruktur auch kantonalen und kommunalen Behörden sowie Privaten zur Verfügung steht. So sollen Dokumente wie Wohnsitzbestätigungen, Betriebsregisterauszüge und Diplome künftig auch als digitale Nachweise auf dem Smartphone verwaltet werden können.

Damit schaffe der Bund die Grundlage für die digitale Transformation der Schweiz, schrieb der Bundesrat im November 2023 bei der Vorstellung seiner Vorlage.

Wer eine E-ID möchte, wird nach diesen Angaben des Bundesrats eine App auf dem Smartphone herunterladen und ein von der Schweiz ausgestelltes Ausweisdokument per Kamera scannen müssen. Dann gilt es, ein Selfie hochzuladen. Das Bundesamt für Polizei muss danach die Authentizität der Angaben prüfen.

Mehreren Änderungen zugestimmt

Diskussionslos stimmte der Nationalrat nach dem Eintreten mehreren Änderunganträgen der Kommission zu. Es geht um Änderungen, mit denen die Kommission nach eigenen Angaben den Schutz von Personendaten weiter erhöhen und die Rolle des Bundes hervorheben will. Die Detaildebatte der Vorlage war damit im Nu vorüber.

Konkret verlangt die Kommission etwa eine Erweiterung der E-ID-Architektur, um ein anonymes Ausweisen zu gewährleisten, beispielsweise um einen anonymen Online-Altersnachweis zu ermöglichen.Sie möchte zudem, dass der Quellcode der Software der Vertrauensinfrastruktur vollständig veröffentlicht wird und der Bund Offenlegungsrichtlinien veröffentlicht. (saw/sda)

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42 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Chuchichäschtli
14.03.2024 08:48registriert März 2022
Und noch immer fehlt die Technologieneutralität indem man die E-ID z.B. nicht nur auf einem Smartphone sondern auch auf einem RFID-Chip gespeichert werden könnte.
Dies hätte man einfach mit minimalem Brainpower und Aufwand bei der Einführung der neuen ID lösen können, aber dies war natürlich für Non Digital Native no brainer wie KKS, die ja zu der Zeit dafür verantwortlich gewesen war, zu viel verlangt.
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Mat_BL
14.03.2024 11:24registriert April 2019
Eine Schweizer e-ID wird der "heilige Gral" jeder Hacker-Crew weltweit (Stichwort: Identitätsdiebstahl). Mit einer (gestohlenen) Identität als Schweizer, geniesst man in vielen Ländern für "Geschäfte" grosses Vertrauen. Die Rechnung bezahlst dann aber Du!

Wie viele Tage oder Monate benötigen 4000 Hacker aus RU oder CN in einer grossen Halle mit 16h Arbeitszeiten pro Tag (ja, so etwas gibt es) bis die durch sind?

Der nächste "Gral" wird das elektronische Patientendossier (Stichwort: Erpressung - Weiss Dein Arbeitgeber, dass Du wegen XY behandelt wirst?)

Dazu macht der Bund noch die IT...
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