Die Digitale Gesellschaft geht mit ihrer Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz vor das Bundesgericht. Dies schreibt die Organisation in einer aktuellen Medienmitteilung.
Mit der Vorratsdatenspeicherung werde von allen Menschen während mindestens sechs Monaten gespeichert, wann und wo sie wie und mit wem kommuniziert haben, heisst es kritisch. Für jede Person in der Schweiz werde ohne Anlass und ohne Verdacht ein detailliertes Profil erstellt.
Das Bundesverwaltungsgericht habe mit seinem Urteil vom 9. November 2016 einen schweren Eingriff in die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre festgestellt, hält die Digitale Gesellschaft fest. Gleichzeitig habe das Gericht aber die Beschwerde abgewiesen.
In zahlreichen europäischen Ländern und in der Europäischen Union hätten die höchsten Gerichte die Vorratsdatenspeicherung mit Verweis auf die Grund- und Menschenrechte für unzulässig erklärt, betonen die Experten der Digitalen Gesellschaft. «Die Schweizerische Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gewährleisten diese Grund- und Menschenrechte auch für die Schweiz.»
Hier der Link zum offiziellen Schreiben (PDF).
(dsc)