Nicht nachvollziehbare Rechnungen für Handy-Verbindungen, SMS-Abofallen: Wenn Mobilfunk-Nutzer Ärger haben mit ihrem Provider, können sie sich an die Schlichtungsstelle der Schweizer Telekombranche wenden, Ombudscom genannt.
Wie häufig das passiert und wie die Streitfälle ausgingen, war bislang ein gut gehütetes Geheimnis. Doch nun hat die SRF-Redaktion vor Bundesverwaltungsgericht gewonnen und konnte die Ombudscom-Daten einsehen.
Dank eines aktuellen Berichts bei srf.ch wissen wir, wie oft die wichtigsten Provider, namentlich Swisscom, Sunrise, Salt und UPC, solche Schlichtungsverfahren durchlaufen mussten. Und zwar über den Zeitraum der vergangenen vier Jahre.
Die Auswertung zeige, dass in den letzten fünf Jahren über 6000 Schlichtungsverfahren durchgeführt wurden. Mit Abstand am meisten Verfahren fielen auf Salt, schreibt SRF, «insbesondere, wenn man die kleine Kundschaft im Vergleich zu den anderen Anbietern in Betracht zieht».
Salt habe sich seither massiv verbessert, versichert der Geschäftsführer. Allerdings gebe es zu 2019 von Seiten der Ombudscom noch keine Zahlen, konstatiert SRF, «den Beweis für Grieders Aussage muss Salt somit noch erbringen».
Die Hauptärgernisse aus Kundensicht:
Immerhin: Die Gesamtanzahl der Fälle nimmt seit 2015 kontinuierlich ab. Und dieser Trend werde 2019 weitergehen, hat Ombudsmann Oliver Sidler gegenüber SRF verraten.
Ja, findet SRF.
Dass sich ein Gang vor die Schlichtungsstelle lohnen könne, zeige die Statistik. «Bei einer grossen Mehrheit der Fälle, die nicht vom Antragsteller zurückgezogen werden, kommt eine Schlichtung zustande.»
Rund die Hälfte aller Fälle werden laut Bericht schon vor einer Schlichtung vom Kunden zurückgezogen: Wohl weil der betroffene Provider dem Beschwerdeführer entgegenkommt und versucht, den Fall selber zu lösen.
Solche Beschwerdefälle sind natürlich keine gute Werbung. Und sie kosten Geld, wie der «Beobachter» 2017 berichtete.
Die Ombudscom hatte vor Gericht argumentiert, sie unterstehe nicht dem Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (BGÖ) und könne die von der SRF-Redaktion verlangten Daten daher nicht veröffentlichen. Daraufhin zog SRF den Fall vor das Bundesverwaltungsgericht, das im März 2019 im Sinne von SRF urteilte. Ein juristischer Sieg, der Transparenz bringt. Die SRF-Redaktion schreibt:
Alle Daten und die Methodik hinter der Auswertung seien nun auf dem Open-Data-Portal von SRF Data zu finden.
(dsc)
Kein Wunder hat die Ombudsstelle zu tun.